Europäischer Gerichtshof verurteilt das deutsche Glücksspielrecht / Deutscher Lottoverband fordert grundlegende Reform des Glücksspielstaatsvertrags

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem
heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der
deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar
erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil
folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine
Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für
Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein
europarechtskonformer Zustand hergestellt ist. „Das Urteil hat nicht
nur für die Sportwetten, sondern auch für die unabhängige
Vermittlung staatlicher Lotterien Konsequenzen“, so Norman Faber,
Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV).

Im Oktober 2015 hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits
die Verfassungswidrigkeit der im GlüStV vorgesehenen Entscheidungs-
und Zuständigkeitsverteilung festgestellt und das
Konzessionsverfahren für Sportwetten als intransparent und
europarechtswidrig gestoppt. Das heutige Urteil des EuGH bestätigt,
dass Sportwettenanbieter nicht belangt werden können, weil sie keine
solche Konzession haben. Knapp vier Jahre nach seinem Inkrafttreten
bleibt vom GlüStV abgesehen von Rechtsunsicherheit für alle
Beteiligten nicht viel übrig.

Von besonderer Brisanz ist die Aussage des EuGH, dass die Behörden
die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland
durch einen im EU-Ausland zugelassenen Anbieter nicht verbieten
dürfen, solange das im GlüStV vorgesehene und in der Praxis
gescheiterte Konzessionierungsverfahren für Sportwetten den
unionsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung, das
Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot nicht erfüllt. Daraus
folgt, dass Sportwetten in Deutschland bis auf weiteres ohne
Erlaubnis veranstaltet, vermittelt und beworben werden dürfen, in
Sportwettläden, an Automaten und im Internet. Dies verstärkt die im
GlüStV ohnehin angelegte Inkohärenz und Widersprüchlichkeit. Sie
manifestiert sich in einer Ãœberregulierung der Lotterien im Vergleich
zu anderen Formen des Glücksspiels. Werbebeschränkungen, Warnhinweise
und Internetvorgaben werden mit denselben gesetzlichen Gründen
begründet wie die nun für unanwendbar erklärten Erlaubnisregelungen
des Sportwettenrechts. Das heutige Urteil setzt die Regulierung des
Sportwettensektors faktisch außer Kraft. „Damit ist erst recht die
Ãœberregulierung von Lotterien auch in Gestalt von Vermittlungs- und
Werbeauflagen für unabhängige Lotterievermittler nicht länger
haltbar“, so Faber.

Auch die Ausführungen des EuGH zur Notifizierungspflicht von
staatlichen Vorschriften für Internetdienste bedeuten das „Aus“ für
die unzeitgemäßen Auflagen für die Lotterievermittlung im Internet.
Unterbleibt eine Notifizierung entsprechender Vorschriften bei der
Kommission, können nationale Behörden und Gerichte sich nicht darauf
berufen. Für das bayerische Ausführungsgesetz zum GlüStV hat der EuGH
dies heute ausdrücklich entschieden. Das Gleiche muss folgerichtig
aber auch für die sogenannten „Internet-Eckpunkte“ und die
Werberichtlinie gelten, die erhebliche Auflagen für die
Online-Lotterievermittlung vorsehen. Beide Vorschriften sind bis
heute nicht bei der Kommission notifiziert worden. Im September 2015
hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof es den dortigen
Landesbehörden bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen untersagt,
die Werberichtlinie weiter anzuwenden.

„Insbesondere das deutsche Lotto leidet unter strengen
Restriktionen“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes. „Werbung und Vermittlung von Lotto wurden drastisch
eingeschränkt. Wir brauchen jetzt eine grundlegende und umfassende
Reform des deutschen Glücksspielrechts“, fordert Faber. „Die Branche
leidet seit nunmehr über 6 Jahren unter der Rechtsunsicherheit der
Glücksspielregulierung. Die Zeit ist reif für einen großen Wurf, um
diesen unhaltbaren Zustand endlich zu überwinden.“

Der Deutsche Lottoverband setzt sich als Vertretung der
unabhängigen Lotterievermittler in Deutschland für eine umfassend
neue Lotterie-Regulierung ein. Infolge des GlüStV sind dem deutschen
Lotto seit 2008 kumuliert rund 20 Milliarden Euro an Einnahmen
weggebrochen. Darunter leiden auch der Breitensport und die
zahlreichen sozialen Projekte, die aus den Lottoeinnahmen gefördert
werden. Parallel zum dramatischen Rückgang bei den nachweislich
ungefährlichen Lotterien haben sich die Umsätze
spielsuchtgefährlicher Spielarten vervielfacht.

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Rüdiger Keuchel
Tel.: 040/89 00 39 69
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