Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte bestätigt den Eingang der Klage der
Arbeitsgemeinschaft des Contergannetzwerkes Deutschland gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Mit der Klage beschweren sich die 11
contergangeschädigten Schwerbehinderten der Arbeitsgemeinschaft, dass
der deutsche Staat den Conterganskandal ermöglicht hat, indem er es
pflichtwidrig unterließ, adäquate Arzneimittelschutzgesetze zu
erlassen, 4 Gesetzgebungsversuche seien seit dem Jahr 1928 aufgrund
des pharmazeutisch-industriellen Einflusses gescheitert und erst im
Zuge der Römischen Verträge musste Deutschland als letztes Land im
gesamten EWR-Raum zu Schutzvorschriften gezwungen werden. Selbst nach
der Contergantragödie habe der Staat einseitig zu Gunsten der Firma
Grünenthal eingegriffen und diese Firma, mitsamt ihren Eigentümern,
per Gesetz von allen Forderungen der Conterganopfer ausdrücklich
freigestellt, ohne die hieraus resultierende Versorgungsverpflichtung
den Geschädigten gegenüber zu erfüllen, womit ein Verstoß gegen das
1. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention vorläge.
Bis zum 01.07.2008 betrugen die Conterganrenten 545 Euro, die nach
dem Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ auf nunmehr bis zu höchstens
1116 Euro angehoben wurden.
Damit sei kein selbstbestimmtes Leben ohne Arme und/oder Beine
möglich, führte Christian Stürmer, der Vorsitzende des
Contergannetzwerkes aus. Daran ändere auch die 50
Millionen-Euro-Spende von Grünenthal nichts. Da die Firma die Auflage
erteilte, dass das Geld über 25 Jahre aufgeteilt wird, erhält hiervon
umgerechnet ein Conterganopfer ohne jegliche Gliedmaßen monatlich
rd. 300,– und ein mittelfach Geschädigter rd. 191 Euro. Es herrscht
oft bitterste Armut unter den Opfern, so Christian Stürmer. Vor der
ca. 2000 Seiten umfassenden Klage in Straßburg hat das
Bundesverfassungsgericht 2 Verfassungsbeschwerden nicht zur
Entscheidung angenommen, weil der deutsche Staat angeblich seinen
Pflichten nachgekommen sei; Kriegsversehrte, Impfgeschädigte und
Opfer privater Gewalttaten hätten jeweils „Sonderopfer“ erbracht,
Contergangeschädigte hingegen nicht. Die Kläger hoffen, dass ihnen
wenigstens auf europäischer Ebene zu ihrem Recht verholfen wird.
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