EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden

Als gute Nachricht für saubere Energie und die
Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das
heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands
Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). „Die Richter am EuGH haben
betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die
Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen,
demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es
keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das
deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet
hätte.“

Der finnische Windpark-Betreiber Ã…lands Vindkraft wollte vor dem
EuGH durchsetzen, dass er vom schwedischen Fördersystem profitiert.
Dies hatten die schwedischen Behörden abgelehnt. Der EuGH gab den
Behörden nun Recht.

Die Richter wiesen in ihrem Urteil auch ausdrücklich darauf hin,
dass es im Allgemeininteresse liege, die Nutzung erneuerbarer
Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die
Klimaveränderungen zu bekämpfen. BEE-Geschäftsführer Falk dazu:
„Durch diese Klarstellung von höchster Stelle haben Europas
Regierungen, aber auch die Investoren in Erneuerbare Energien Rechts-
und Planungssicherheit. Das gibt der Energiewende neuen Schub.“

Falk weiter: „Übrigens werden sich auch die französischen
Stromkunden freuen, weil nun keine deutschen Unternehmen von den
deutlich höheren südfranzösischen Solarstromvergütungen, die dort
aufgrund des Ausschreibungssystems gezahlt werden, profitieren
können.“

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland
bündelt der BEE die Interessen von 29 Verbänden und Organisationen
mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen.
Wir vertreten auf diese Weise 371 400 Arbeitsplätze und mehr als 3
Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare
Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Pressekontakt:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
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