EUGH – Rechtssicherheit für gebrauchte Software

Der EUGH entscheidet in einigen Monaten über einen wesentlichen strittigen Punkt bei der Übertragung von gebrauchten Volumenlizenzen auf Basis des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur einen Anbieter von gebrauchten Volumenlizenzen, der durch Insolvenzen der Vorgängergesellschaften nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Mittelbar hat die Entscheidung jedoch wesentliche Auswirkungen auf den gesamten Markt für gebrauchte Software.

Dieses und ähnlich gelagerte Gerichtsverfahren dieses Anbieters dominieren seit Jahren die allgemeine Diskussion über gebrauchte Software. Diese Verfahren haben wesentlich zur Verunsicherung beigetragen und mehr Schaden als Nutzen angerichtet. Die ausstehende EUGH Entscheidung schafft endlich Klarheit über das strittige Übertragungsmodell dieses Anbieters in Bezug auf den Erschöpfungsgrundsatz und Download von Volumenlizenzen.

Wegen mangelnder Differenzierung in der Diskussion über gebrauchte Software ist der gesamte Markt für gebrauchte Software durch diese Verfahren betroffen, obwohl z.B. die absolute Majorität der Übertragungen von gebrauchten Volumenlizenzen unbeanstandet getätigt wird. Die EUGH Entscheidung wird diese Diskussion im Wesentlichen beenden und versachlichen.

Des Weiteren würde es nicht überraschen, wenn neben den bereits laufenden Wettbewerbsverfahren gegen Softwarehersteller im Zusammenhang mit gebrauchter Software weitere hinzukommen würden. Auch in Zukunft wird es somit Diskussionen über gebrauchte Software geben, aber wahrscheinlich unter umgekehrten Vorzeichen.

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