EuGH Generalanwalt: Deutsches Sportwettenkonzessionsverfahren europarechtswidrig / Durch EuGH Urteil würden wesentliche Teile des Glücksspielstaatsvertrags nicht mehr anwendbar

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof
Maciej Szpunar hat heute im Vorlageverfahren Sebat Ince (C-336/14)
seine Schlussanträge vorgelegt. Sollten die Luxemburger Richter den
Schlussanträgen folgen, dürfte höchstrichterlich besiegelt sein, dass
das seit Jahren verzögerte bundesweite
Sportwettenkonzessionsverfahren auch gegen Europarecht verstößt.

Hintergrund ist, dass bayerische Behörden eine Vermittlerin von
Sportwetten wegen fehlender Erlaubnis strafrechtlich belangen
wollten. Das zuständige Amtsgericht in Sonthofen hatte jedoch
erhebliche Zweifel, ob der zugrunde liegende Glücksspielstaatsvertrag
mit dem Europarecht konform sei und legte dem EuGH mehrere Fragen zur
Prüfung vor.

Der EuGH-Generalanwalt erteilt den bayerischen Behörden nun eine
deutliche Absage und bestätigt, dass staatliche Stellen nicht gegen
Sportwettenvermittler ohne behördliche Genehmigung vorgehen dürfen,
wenn zugleich ein auf 20 Anbieter begrenztes
Sportwettenkonzessionsverfahren gegen die allgemeinen
europarechtlichen Grundsätze, wie das Transparenz- und das
Bestimmtheitsgebot, verstößt.

Erst letzte Woche hatte der Verwaltungsgerichtshof Hessen solch
einen Verstoß gegen das Transparenzgebot unanfechtbar festgestellt.
Damit sind die Bedingungen erfüllt, unter denen der Generalanwalt das
Verfahren für europarechtswidrig erachtet.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird gegen Ende des
Jahres erwartet. Weit überwiegend folgen die Luxemburger Richter den
Anträgen des Generalanwalts.

Im konkreten Fall hieße dies auch, dass wesentliche Teile des
Glücksspielstaatsvertrags nicht mehr anwendbar wären. Insbesondere
dürften staatliche Stellen nicht mehr das Fehlen einer Erlaubnis zum
Anlass nehmen, gegen Glücksspielanbieter vorzugehen.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV)
kommentiert die Schlussanträge:

„Wir gehen davon aus, dass der EuGH dem Generalanwalt folgt. Damit
wäre das Sportwettenkonzessionsverfahren nicht nur verfassungswidrig,
sondern auch europarechtswidrig. Wir fordern die Ministerpräsidenten
auf, einen runden Tisch mit allen Interessengruppen zu bilden und
gemeinsam ein faire und rechtskonformes Glücksspielregulierung zu
schaffen.“

Ãœber den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
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