Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU, wenn das CCS-Gesetz zu Abspaltung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid nicht bis zum 25. Juni dieses Jahres in Kraft tritt. Das kündigte der EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger, auf dem 3. CCS-Kongress des Informationszentrums für CO2-Technologie e.V. in Berlin an, wie die „Märkische Oderzeitung“ meldet. Brandenburg habe einen dreistelligen Millionenbetrag erhalten, um ab 2015 die CCS-Technologie zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid großtechnisch zu erproben. Grundlage für das geplante Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde (Spree-Neiße) ist aber die Umsetzung einer EU-Richtlinie in ein nationales CCS-Gesetz, das bislang an Protesten von Bundesländern wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein gescheitert ist. Nach Aussagen von Jochen Homann, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, ist mit dem Gesetz in Kürze zu rechnen. Es seien in dem vorliegenden Entwurf lediglich zwei Formulierungen strittig.
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