Die Kernforderungen der Tierschützer zur EU-Tierversuchsrichtlinie sind einleuchtend: Bevor Tierversuche genehmigt werden, muss deren ethische Vertretbarkeit geprüft werden, Alternativen zu Tierversuchen müssen deutlich gefördert und rasch anerkannt werden und schließlich müssen die Mitgliedsstaaten auch weiterhin Tierschutzstandards festlegen dürfen, die über die europäischen Mindeststandards hinausgehen. Letzteres sieht auch das Europarecht mit dem in Art. 5 Abs. 3 des EG-Vertrags verankerten Subsidiaritätsprinzip vor.
Dafür, dass diese selbstverständlichen Forderungen sich nicht im aktuellen Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie wieder finden, sieht die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt vor allem das von Annette Schavan geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Verantwortung, das sich offensichtlich für Verschlechterungen zu Lasten der Versuchstiere eingesetzt und damit die Bemühungen des von Ilse Aigner geführten Verbraucherschutzministeriums für mehr Tierschutz unterlaufen hat. Ende letzten Jahres ist Tierschützern ein vertrauliches Schreiben aus dem Forschungsministerium zugespielt geworden, das diesen Vorwurf erhärtet.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert nun Ministerin Aigner und das Verbraucherschutzministerium auf, die Mitarbeiter von Ministerin Schavan von weiteren Verhandlungen auszuschließen und die Kernforderungen nach der Prüfung der ethischen Vertretbarkeit, der raschen Anerkennung von Tierversuchs-Alternativen sowie der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eigenständig zu verfolgen.