EU Richtlinie vereinfacht Wahl des Versicherungsberaters

Neben der unabhängigen Beratung bieten Makler ihren Kunden eine Vielzahl zusätzlicher Dienstleistungen an. Zu nennen sind neben der Schadenbetreuung vor allem Analyse- und Beratungsleistungen für die gesamte Risiko- und Versicherungssituation eines Unternehmens. Auch werden Maßnahmen zum technischen und wirtschaftliches Risikomanagement vorgeschlagen, durch die Kunden sogar auf den Einkauf eines Versicherungsproduktes verzichten oder den Aufwand dafür reduzieren können. Makler haften im Gegensatz zu Agenten für ihre Beratungsleistungen.

Innerhalb des Berufsstandes der Versicherungsmakler gibt es deutliche Unterschiede. Von den über 10.000 in Deutschland tätigen Berufsangehörigen sind lediglich rund 560 Mitglied des Verbandes der Deutschen Versicherungsmakler e. V. (VDVM). Davon haben nur rund 50 Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter. Für die professionelle Betreuung von größeren Firmenkunden ist jedoch eine breite Palette von Dienstleistungen erforderlich, die nur von großen Maklern, sogenannten „Industrieversicherungsmaklern“ geleistet werden können.

Diese Großmakler bestehen aus Branchenspezialisten und arbeiten auf höchstem fachlichem Niveau. Selbstauferlegte Qualitätsanforderungen werden seit langem freiwillig erfüllt. Für diese Gruppe der Makler hat die EU-Vermittler-Richtlinie praktisch nichts geändert.

Warum das neue Gesetz für diese Industrieversicherungsmakler trotzdem hilfreich ist, erklärt Kay Condé, Versicherungsexperte vom Hamburger Makler BDJ: „Die Richtlinie schafft bei Kunden ein ganz neues Bewusstsein über geltende Anforderungen für unsere Dienstleitungen. Gerade mittelständische Unternehmen sollten die Richtlinie zum Anlass nehmen, die Qualität der von ihren Versicherungsbetreuern gebotenen Dienstleistungen auf den Prüfstand zu stellen. Gut möglich, dass durch einen Wechsel außerdem erhebliche Kosten gespart werden können.“

Zur EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler:
Kernelemente der Anfang 2009 vollständig umgesetzten europäischen Regelungen sind eine Gewerbeerlaubnispflicht, die Registrierung der Versicherungsvermittler bei den örtlichen IHKs, ein Sachkunde-Nachweis, umfangreiche Beratungs- und Dokumentierungspflichten sowie das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Auflagen bewirken eine deutliche Trennung der in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler nach den Ausschließlichkeits- und Mehrfachvertretern auf der einen Seite und den Versicherungsmaklern auf der anderen Seite.