Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, erklärte
heute in Frankfurt, am Vortag einer wichtigen Anhörung der
EU-Kommission zur Reform der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie
(EbAV-RL), in Richtung Brüssel:
„Ob die Solvency II-Regulierung für die Versicherungswirtschaft
gut ist, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Auf die
betriebliche Altersversorgung passen die quantitativen Anforderungen
von Solvency-II aber auf gar keinen Fall. Angesichts der zusätzlichen
Sicherungsmechanismen in der zweiten Säule würden
Eigenmittelanforderungen à la Solvency-II die Betriebsrenten unnötig
verteuern. Es würde nur europaweit totes Kapital im dreistelligen
Milliardenbereich in den Einrichtungen angesammelt was für dringend
notwendige Konjunkturprogramme nicht mehr zur Verfügung stünde. „
Hintergrund der öffentlichen Anhörung am 1. März 2012 in Brüssel
ist die geplante Überarbeitung der EbAV-RL. Die EbAV-RL setzt seit
2003 EU-weite aufsichtsrechtliche Mindeststandards für Einrichtungen
der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Zu den EbAV zählen in
Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. Die europäische
Aufsichtsbehörde EIOPA hatte am 15. Febr. 2012 ihre 515-seitige
Antwort auf das Konsultationsersuchen zur Überarbeitung der EbAV-RL
an die EU-Kommission gegeben.
Am Rande einer Investorenkonferenz in Frankfurt erklärte Heribert
Karch dazu weiter:
„Erste AbA-Auswertungen der im Vorfeld von EIOPA durchgeführten
Konsultation zeigen:
– Von den 170 abgegebenen Stellungnahmen kamen die meisten aus
Großbritannien, Deutschland, Niederlande und Frankreich. Nur 11
Länder haben sich überhaupt mit den zentralen Themen der
Konsultation, der risikobasierten Eigenmittelanforderung und der
marktkonsistenten Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten
bei EbAV, beschäftigt. Stellt sich hier nicht die Frage, nach
dem Sinn der von der EU-Kommission angestrebten
Vollharmonisierung des Aufsichtsrechts für EbAV? Die EU hat
derzeit 27 Mitgliedstaaten.
– Im Wesentlichen sprechen sich nur Frankreich sowie verschiedene
Lebensversicherer und ihre Verbände für eine Übertragung der
Solveny-II-Eigenmittelanforderungen auf EbAV aus. Im Fokus
künftiger Diskussionen sollten aber die Interessen der
Arbeitgeber und der Begünstigten stehen – und nicht jene der
Versicherungswirtschaft.“
Außerdem wies er darauf hin:
„Die EU-Kommission betont in dem Mitte Februar 2012 vorgelegten
Weißbuch Rente selbst, wie wichtig der kostengünstige Ausbau der
ergänzenden Altersversorgung ist. Dann darf sie aber auch keine
überflüssigen Kostentreiber installieren.“
Die AbA ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung ein.
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