Die EU-Kommission will die Vorschriften
für Klonfleisch verschärfen und damit Tierschutz-Bedenken Rechnung
tragen. Die Kommissare sprachen sich am Dienstag dafür aus, das
Klonen von Tieren für die Nahrungsmittelproduktion für zunächst fünf
Jahre auszusetzen. Auch der Import von Lebensmitteln aus Klonen und
die Verwendung geklonter Tiere soll gestoppt werden. Das Europäische
Parlament und die EU-Regierungen im Ministerrat sind ebenfalls an dem
Entscheidungsprozess beteiligt.
Das Klonen zu anderen Zwecken, etwa der Arzneimittelherstellung
und der Forschung, sei von der Initiative nicht betroffen,
unterstrich der für Verbraucher und Gesundheit zuständige Kommissar
John Dalli. Nach fünf Jahren will die Kommission die Maßnahmen noch
einmal überprüfen. Sie erwägt auch ein Rückverfolgungssystem für
Importe von Reproduktionsmaterial für Klone, etwa Samen und Embryonen
von Klonen.
Dänemark ist derzeit der einzige Mitgliedstaat, der das Klonen von
Tieren für kommerzielle Zwecke landesweit verboten hat. Einige
Drittstaaten setzen das Klonen dagegen bereits zur Produktion von
Zuchttieren ein. Es gebe derzeit keine wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von
Lebensmitteln aus Klon-Tieren oder ihren Nachkommen rechtfertigten,
so die EU-Kommission.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienten dem Tierschutz, brächten
aber keine unnötigen und ungerechtfertigten Einschränkungen mit sich.
Lebensmittel aus Klonen fallen in den Geltungsbereich der
Novel-Food-Verordnung, über die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird.
Pressekontakt:
Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Tel.: (030) 2280-2140