EU-Kommission bestätigt Europarechtswidrigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags

Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene
Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen

– Umfangreiche Änderungen notwendig
– Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit
werden

Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion
der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen
Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig
bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen
Lottoverbandes gegen den Entwurf.

Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung
eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und
Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft,
hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im
Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des
Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt
kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen
Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland
noch retten wollen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: „Die Länder
sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für
private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung
der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich
gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist
ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission
gegen Deutschland absehbar.“ Bereits 2007 hatten die Länder die
Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein
Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in
Deutschland ausgelöst.

Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein
ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler
vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und
Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler
wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein
Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige
Ein-holung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese
Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder
nun vor der Kommission erklären.

Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten
Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der
anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche
Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf
hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine
Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und euro-päisches
Kartellrecht verstoßen würde.

Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche
Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:

– Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies
Erlaubnisverfahren
– Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden
– Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht
nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den
Online-Vertrieb)
– Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der
Sportwetten-Konzessionen
– Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen
Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten
Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern
– Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von
Online-Glücksspielen in Deutsch-land
– Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren
– Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten
lizenzierte Anbieter
– Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt
durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und
wirkt daher marktabschottend

„Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem
Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der
staatlichen Lottogesellschaften zu festigen“, so Norman Faber.
„Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann
sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen.“ Gegen den Entwurf für
ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission
keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in
dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine
gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.

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Deutscher Lottoverband
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