Zu den kritischen Behauptungen, die
Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss heute über den
abgestimmten Entwurf von Zahnärzteschaft und Krankenkassen für eine
Richtlinie zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung
gemacht haben, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz:
„Das Sozialgesetzbuch V scheibt in Paragraph 299 zwingend vor, dass
bei Richtlinien des G-BA eine Pseudonymisierung von Patientendaten
gewährleistet sein muss. Der Entwurf der
Qualitätssicherungsrichtlinie, den Zahnärzte und Kassen vorgelegt
haben, hält sich an diese Rechtsnorm. Die Richtlinie erstreckt sich
nur auf die zahnärztliche, nicht aber auf die ambulante oder
stationäre ärztliche Versorgung.
Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre sensiblen
Gesundheitsdaten geschützt werden und nicht frei zugänglich sind. Die
Pseudonymisierung von Patientendaten auch im Bereich der
Qualitätssicherung dient dem Schutz der Patienten und ihrer Rechte.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist daher folgerichtig auch
eine Beteiligung der Datenschutzbeauftragten an der Weiterentwicklung
der Qualitätssicherung eingeführt worden.
Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität
in der zahnärztlichen Versorgung sind auch mit pseudonymisierten
Patientendaten möglich. Zahnarztpraxen müssen dazu keine
personenbezogenen Patientendaten weitergeben. Umso befremdlicher ist
es daher, wenn ausgerechnet Patientenvertreter im G-BA den Schutz
sensibler Patientendaten ohne Not infrage stellen.
Die KZBV vertritt die Interessen der gut 54.000 Vertragszahnärzte
in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn
kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die
KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als
Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit
den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur
Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de
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