Gegen die drohenden finanziellen Engpässe bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sollte man sich zeitig absichern: Vater Staat hat den gesetzlichen Schutz, und damit die Leistungen für die Altersgruppen, die nach 1961 geboren sind, bereits vor rund zehn Jahren massiv gekürzt.
Unter Umständen geht man staatlicherseits ganz leer aus. Die drohenden, finanziellen Probleme kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken. Im Ernstfall zahlt sie eine Rente, die die Versorgungslücke schließt.
Was ist bei einer BUV zu beachten?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Arbeitnehmer und Selbständigen wichtig. Am besten wird sie schon in jungen Jahren abgeschlossen – immer mehr junge Menschen sind von den genannten Krankheiten betroffen. Außerdem sind die Beiträge dann niedriger als bei Abschluss in späteren Jahren.
Die Versicherung sollte bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren laufen. Natürlich muss der Versicherte den Antrag wahrheitsgemäß und detailliert ausfüllen, um im Notfall an die Rente zu kommen. Die mögliche Versorgungslücke sollte zu 100 Prozent versichert werden, damit der Lebensstandard gehalten werden kann.
Der Antragsteller sollte zudem auf die „abstrakte Verweisung“ verzichten. Nicht jeder Versicherer lenkt hier ein. Ohne diese Regelung aber bekommt der Versicherte seine Rente in jedem Fall. Sie kann ihm dann nicht verwehrt werden, weil er theoretisch in einem anderen, schlechter bezahlten Job arbeiten könnte.
Außerdem sollte man darauf achten, dass das Versicherungsunternehmen nicht über einen Berufswechsel informiert werden muss – mit einem neuen, anderen Job werden sonst vielleicht die Beiträge erhöht.
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