Ersthelfer können Leben retten – zu Hause, im Straßenverkehr und
im Betrieb. Doch worauf ist zu achten? Die BG ETEM gibt Tipps für
Unternehmen und Beschäftigte.
Muss mein Betrieb eigene Ersthelfer haben? Und wenn ja, wie viele?
Und wie werden sie ausgebildet? Diese und weitere Fragen beantwortet
„etem“, das Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
in seiner aktuellen Ausgabe. Es wird von der Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) herausgegeben.
Wie viele Ersthelfer benötigt werden, hängt von der Zahl der
anwesenden Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Sind zwischen
zwei und 20 Beschäftigte anwesend, ist ein Ersthelfer erforderlich.
Bei mehr als 20 Personen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Anwesenden
Ersthelfer sein. Dazu kommen Sonderregelungen für bestimmte
Betriebsgruppen wie z. B. Kindertagesstätten oder Universitäten.
Ersthelfer absolvieren einen aus neun Unterrichtseinheiten
bestehenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Diese Lehrgänge werden von
anerkannten Hilfsorganisationen angeboten. Spätestens alle zwei Jahre
steht für Ersthelfer eine Fortbildung an. Diese umfasst wie die
Grundausbildung neun Unterrichtseinheiten.
Die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung trägt die BG ETEM für ihre
Mitgliedsbetriebe.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
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Telefax: +49 221 3778-25521
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