Erste Versicherer schließen gerichtlich festgestellte Lücke bei Arbeitskraftabsicherung

AFA AG beantwortet auf Berliner-ICC-Kongress
verbraucherfeindliches Urteil des OLG Köln mit innovativem Konzept
zur kompletten Absicherung der Arbeitskraft.

Was war geschehen? Das OLG Köln sprach im Frühjahr 2010 ein in der
Öffentlichkeit wenig beachtetes, aber weit reichendes Urteil (AZ 20 U
168/08). Kurz gesagt urteilten die Richter, dass ein Versicherter mit
Verträgen zum Krankentagegeld und zur Berufsunfähigkeit keinen
Anspruch auf Tagegeld hat, wenn seine Erkrankung anschließend als
Berufsunfähigkeit definiert wird. So können nicht nur Lücken im
Übergang von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente entstehen,
sondern der Versicherte kann sogar zur Rückzahlung von Leistungen
gezwungen werden.

„Nie wieder dürfen Versicherte auf Leistungen verzichten, wenn sie
berufsunfähig werden „, so Stefan Granel, Produktvorstand der AFA AG.
„Das Vertrauen der Kunden in ihren Versicherungsschutz muss zu 100%
gerechtfertigt werden. Bei den meisten geht es bei langer Krankheit
und Berufsunfähigkeit um die nackte Existenz! In Zahlen ausgedrückt:
Ein heute 30-Jähriger kommt bis zur Rente auf ein addiertes
Nettoeinkommen von rund 800.000 EUR. So viel ist seine Arbeitskraft
wert, und daher muss sie für ihn und seine Familie optimal
abgesichert sein.“

Der Auftrag der AFA AG an die Branche zur Entwicklung einer neuen
Produktgeneration lautete daher: Eine bezahlbare Police zur
Arbeitskraftabsicherung, mit größtmöglichem Schutz bei Krankheit und
Berufsunfähigkeit, die ohne Lücken durchgehend leistet ! Das
überzeugende Ergebnis wurde auf dem AFA-Kongress am 10.Juli im
Berliner ICC mit der AFA-Police „BU SicherheitPlus“ präsentiert: Ein
Hybridprodukt mit finanzieller Absicherung bei Krankheit,
Berufsunfähigkeit und langfristigen schweren Erkrankungen! Nach
Aussage der AFA AG wurde damit die bisher umfassendste
Arbeitskraftabsicherung am Markt realisiert und deutschlandweit
eingeführt. Umgesetzt wird das Konzept mit der Barmenia Versicherung
a.G. Stefan Granel dazu: „Ich bin sehr erfreut, dass wir die Barmenia
als Partner gewinnen konnten. Kaum ein anderer Versicherer in
Deutschland hat so viele Auszeichnungen als bester deutscher Anbieter
für Produktqualität, Kundenservice und Leistungsstärke erhalten. Die
BU SicherheitPlus beseitigt die Unsicherheiten aufgrund des
verstörenden OLG-Urteils. Gleichzeitig beweist diese Neuentwicklung
den hohen Standard und Anspruch unseres Produktsystems im neuen
Konzept des System-Unternehmers.“

Kernelemente des exklusiv nur von AFA vertriebenen
Hybrid-Konzeptes sind die Verbindung von Krankentagegeld,
Berufsunfähigkeitsrente und einer Dread-Disease-Police zum besonderen
Schutz bei schweren Erkrankungen. Völlige Kostentransparenz durch
vertragliche Trennung von Versicherungsschutz und Abschluss- und
Einrichtungskosten, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sowie umfassende
Hilfsleistungen durch eine 24-Stunden-Assistance-Hotline runden die
große Qualität der „BU SicherheitPlus“ ab.

Weitere Informationen unter www.afa-ag.de , www.barmenia.de ,
www.systemunternehmer.de , www.afa-produktsystem.de,
www.afa-ag-kongresse.de .

Pressekontakt:
Martin Ruske
Prokurist
AFA AG
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