Erste Oderfelder: Vorläufige Insolvenzverwaltung durch das AG Chemnitz angeordnet!

CLLB Rechtsanwälte: Was Anleger tun können

München, den 26.08.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, wurde über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 23.08.2016 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Wie CLLB Rechtsanwälte weiter berichtet, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt.

Es ist aufgrund dieser Informationen zu befürchten, dass die Privatanleger ihre Einlage nicht mehr oder nur noch zu einem Bruchteil zurück erhalten.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG angelegt hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz prüfen zu lassen. In vielen Fällen können Anleger insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen Unternehmensverantwortliche oder Ansprüche gegen Anlagevermittler geltend machen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger und helfen diesen bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte.