Erste Ausgabe der „Positionen“ erschienen – Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention startet neue Publikations-Reihe

Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention hat die erste Ausgabe ihrer neuen
Publikations-Reihe „Positionen“ veröffentlicht. Die Publikation
erläutert, was die UN-Behindertenrechtskonvention unter Monitoring
versteht und welche Rollen die Konvention der Monitoring-Stelle und
den zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Beobachtung und
Kontrolle staatlichen Handelns zuweist. Zudem wird die Funktions- und
Arbeitsweise der Monitoring-Stelle beschrieben.

Mit dieser neuen Publikations-Reihe möchte die Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention Themen der Konvention aufgreifen
und zu aktuellen Fragen und Diskussionen Stellung beziehen. Neben dem
Text in „schwerer“ Sprache enthalten die „Positionen“ eine
Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Die Monitoring-Stelle für Deutschland wurde 2009 – nach einem
Beschluss des Bundeskabinetts – im Deutschen Institut für
Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, sich für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und zur
Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention –
entsprechend Art. 33, Absatz 2 der Konvention – beizutragen.

Valentin Aichele (2010): Positionen Nr. 1 „Monitoring –
unverzichtbarer Beitrag zur staatlichen Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention“, Deutsches Institut für
Menschenrechte, 12 S.
http://www.presseportal.de/go2/Monitoring-Stelle

Positionen Nr. 1 in Leichter Sprache:
http://www.presseportal.de/go2/monitoring-genau-hinschauen

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 – 14
E-Mail hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de