Als der BGH im letzten Jahr mit seinem Urteil die Bearbeitungsgebühren für einen Kredit für rechtswidrig erklärt hat, haben viele Bankkunden aufgeatmet. Schließlich kommt bei einigen Verbrauchern ein nettes Sümmchen zusammen, das von den Banken hätte zurückgezahlt werden müssen. Doch bereits kurze Zeit später kam für die meisten Verbraucher das böse Erwachen.
Banken lehnen Rückzahlung ab
Entweder bestätigen Banken nicht einmal des Forderungsschreiben oder aber sie kommen mit verschiedenen Ausreden, dass das aktuelle Urteil des BGH eben nicht für den geschlossenen Vertrag greifen. Egal, mit was die Banken auch argumentieren: Sie müssen (in den meisten Fällen) zahlen. Daran führt kein Weg vorbei. Denn für einen Kredit, der von einer Privatperson bei einer Bank abgeschlossen wird, dürfen keine Bearbeitungsgebühren verlangt werden.
Verbraucher dürfen nicht aufgeben
Selbst wenn die Bank ein einschüchterndes Schreiben an die Kunden schickt, sollte diese sich davon nicht beeindrucken lassen. Es kann sich in diesem Fall lohnen einen Anwalt oder auch den Ombudsmann zu kontaktieren. Sofern der Bank eine Frist für die Zahlung der fälligen Gebühr gesetzt wurde und die Bank hat diese Frist verstreichen lassen, so befindet sich die Bank im Verzug. Der Kunde kann in diesem Fall einen Anwalt beauftragen und muss noch nicht einmal die Kosten tragen.
Kreditgebühren 2015: Es bleibt spannend
Es wird erwartet, dass auch in diesem Jahr noch einige Urteile im Bereich der Bearbeitungsgebühren für Kredite gefällt werden. Vor allem die Firmenkredite werden in diesem Jahr noch eine große Rolle spielen.
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