Erneute kurzfristige Berichtigung der Tabakproduktrichtlinie führt zur Benachteiligung der Zigarren/Zigarillo- und Pfeifentabakhersteller / Längere Umsetzungsfrist jetzt zwingend notwendig

Während in der gestrigen Anhörung im
Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vehement über
eine Fristenverlängerung bei der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie
diskutiert wurde, erhielten die Hersteller von Zigarren, Zigarillos
und Pfeifentabaken die Nachricht, dass kurzfristig die anzubringenden
Textwarnhinweisen auf deren Verpackungen von der EU-Kommission
korrigiert worden sind. Die Änderungen betreffen mehrere Sprachen,
unter anderem neben der deutschen auch die französische, die
ungarische und die slowakische Sprache. Der exportorientierte, aber
in Deutschland produzierende Mittelstand sieht sich folglich gleich
in mehreren Ländern vor Herausforderungen gestellt.

Die Hersteller haben die Bundesregierung immer wieder auf den
Umstand hingewiesen, dass durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie
noch keine Rechtssicherheit vorliege. Diesem Argument wurde sowohl
von dem federführenden Ministerium wie auch von der Politik
entgegenet, dass man die Anforderungen kenne und ohne Probleme mit
der Umstellung der Verpackungen beginnen könne, um die Frist bis zum
20. Mai 2016 einhalten zu können.

Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der
Zigarrenindustrie ist sprachlos:“ Die Richtlinie existiert seit 22
Monaten und kurz vor Umsetzungsfrist werden die Textwarnhinweise
korrigiert. Hier werden die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und
die Interessen der mittelständischen Zigarrenindustrie mit den Füßen
getreten.“

Die mittelständische Zigarrenindustrie muss für bis zu 3.000
verschiedene Verpackungen die Warnhinweise bis zum 20. Mai 2016
anpassen. Das Gleiche gilt für eine Vielzahl an Verpackungen für den
Pfeifentabak. „Die erneuten Änderungen haben dramatische Auswirkungen
für die Unternehmen“, so Michael von Foerster, Haupgeschäftsführer
des Verbandes der Rauchtabakindustrie. „Es zeigt aber auch, dass bis
zur Verabschiedung des Gesetzes die Unternehmen sich auf nichts
verlassen können, d.h. erst mit Rechtssicherheit können die
Investitionsmassnahmen angeschoben werden,“ sieht sich von Foerster
mit seiner Forderung zur Fristverlängerung bestätigt.

Beide Verbände fordern, dass nun eine Verlängerung der
Umsetzungsfrist und der Abverkaufsfrist um mindestens zwölf Monate
für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zwingend geboten sind, um
die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wieder in Kraft zu setzen. Wie
mit dem entstandenen Schaden umzugehen ist, muss noch überlegt
werden. Beide Verbandsgeschäftsführer wissen bei Ihrem Verlangen den
Bundesrat hinter sich, der eine Fristverlängerung bereits angeregt
hat.

Ãœber den BdZ:

Der BdZ ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständisch
strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos.
Weiter Informationen finden Sie unter www.zigarren-verband.de

Ãœber den VdR:

Der VdR ist der Zusammenschluss der überwiegend mittelständischen
Hersteller und Importeure von Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und
Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos. Näheres unter
http://www.verband-rauchtabak.de/politik-aktuell/

Pressekontakt:
BdZ: Bodo Mehrlein (GF), Gotenstr. 27, 53175 Bonn,
Telefon: +49 (228) 364026
mehrlein@zigarren-verband.de

VdR: Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster
Telefon: +49 (30) 20965650;
michael.vonfoerster@verband-rauchtabak.de