Ernennung des RA Berger zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutzes

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beinhaltet Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht und Teile des Urheberrechts. Zur Ernennung des Fachanwalts muss ein Rechtsanwalt umfassende Fortbildungskurse besuchen und Anwälte bestehen. Daneben ist es erforderlich, dass der Anwalt eine hohe Anzahl von Fällen und vor allem Gerichtsfällen selbstverantwortlich bearbeitet. Unter den mehr als 12.000 Rechtsanwälten im Bezirk des OLG Köln gibt es momentan weniger als 90 Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz.

Weitere Informationen unter:
http://www.rechtsanwalt-koeln.eu