Zu der aktuellen Debatte um Bildungsgutscheine und
Chip-Karten für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug erklärt der
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider:
„Die aktuelle Diskussion um Chipkarten für Kinder und Jugendliche
im Hartz IV-Bezug ist eine Debatte um Verpackungen. Richtig an dem
Ansatz ist zweifellos, dass bestimmte Leistungen zur Förderung von
Kindern besser als Sachleistung als in Form von Geldpauschalen
erbracht werden können. Entscheidender ist jedoch, was Kinder
überhaupt brauchen, welche Rechte sie und ihre Familien bekommen
sollen und wer das ganze organisieren soll. Die Chipkarte allein gibt
noch keine Antworten auf die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, bis zum Ende des Jahres für
alle Kinder und Jugendlichen das Existenzminimum zu definieren und
sicherzustellen.
Jeder Lösungsvorschlag wird sich daran messen lassen müssen, ob er
sowohl den zum Teil sehr individuellen Bedarfen von Kindern als auch
den zum Teil sehr unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort gerecht
wird.“
Der Verband kündigt an, in der kommenden Woche ein detailliertes
Konzept zur Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen
vorzustellen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
entspricht und auch die Fragen nach den rechtlichen und
verwaltungstechnischen Konsequenzen beantwortet.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636-305, pr[at]paritaet.org