
Das Angebot der Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder Berufsrückkehrern ist je nach Bundesland oder Wirtschaftsregion sehr unterschiedlich.
Entsprechend der Arbeitsmarktsituation vor Ort können von der Bundesagentur für Arbeit verschiedenste Maßnahmen gefördert werden. Grundsätzlich werden von der Bundesagentur für Arbeit spezielle Programme für Berufsrückkehrer, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Umschulung und Kurse zur beruflichen Weiterbildung angeboten.
Die Förderungen zur beruflichen Wiedereingliederung sind aber keine Pflichtleistungen, sondern Kann-Leistungen. Kein Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Förderung oder die Erstattung von Kosten bzw. Unterhaltsgeld. Dies ist eine Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die vor allem von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig ist.
DRP – Doreen Remke Personal bietet verschiedene Einzelmaßnahmen zur Qualifizierung und Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Die Förderung erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MAT (§ 45 SGB III) und wird vom Jobcenter/ Bundesagentur für Arbeit bewilligt.
„Wir bieten eine persönliche und fachgerechte Betreuung, individuelle Einzelgespräche und Leistungen in Form von Vorbereitungsmodulen durch erfahrene Coaches. Wir steigern gemeinsam mit den Arbeitsuchenden die Bewerbungsaktivitäten. Wir zeigen dabei Wege auf, wie erfolgreich eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden ist und welche Weiterbildungsmöglichkeiten ggf. genutzt werden können.“, so Doreen Remke, Geschäftsführerin von DRP – Doreen Remke Personal.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen und Projekten im Coaching von DRP sind im Internet unter http://www.doreenremke.de/coaching/ zu finden.