Jena, 23. August 2012. Die Erfolgsaussichten für Anleger der Unternehmensgruppe Südwest Finanz Vermittlung (Markdorf) einen Totalverlust zu vermeiden, sind gestiegen, wie mehrere erfolgreich geführte Verfahren zeigen.
Dass atypische stille Beteiligungen keine solide Altersvorsorge darstellen, ist nicht neu. So ist auch das Produkt Südwest Renta Plus, das über die Südwest Finanz vermittelt wurde, eine atypische Beteiligung und deshalb als Altersvorsorge ungeeignet. Da es sich um eine spekulative Unternehmensbeteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt, haben in der Vergangenheit zahlreiche Anleger die Rückabwicklung ihrer Verträge angestrebt. Die Vertragsgestaltung der Südwest Renta Plus wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig bereits im Jahr 2002 für sittenwidrig befunden (5 U 78/01).
Totalverlust abgewehrt
Für Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die sich an den Südwest Finanz Vermittlung Aktiengesellschaften beteiligt und auf Schadensersatz geklagt haben, hat die Rechtsanwältin Sabrina Kirchner den Totalverlust der Anlage verhindern können. Sabrina Kirchner: „Für 10 von 25 Klagen, die wir für unsere Mandanten eingereicht haben, konnten wir Vergleiche in Gesamthöhe von bisher 54.600 Euro mit unserem Gegner abschließen.“
Viele Anleger haben in der Vergangenheit ihre Kapitallebensversicherungen gekündigt und ihr Geld in die Südwest Renta Plus investiert. Nur die wenigsten wurden nach Auffassung von Rechtsanwältin Kirchner darüber aufgeklärt, dass ihre Investition das Risiko des Gesamtverlustes beinhaltet. Sabrina Kirchner: „Ersatzansprüche, die aus der Vermittlung von Verträgen herrühren, welche nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, sind noch nicht verjährt. Ich empfehle in jedem Fall eine Ãœberprüfung der Verträge. Die Chancen einen Totalverlust der Anlage zu verhindern, stehen inzwischen gut.“ Rechtsanwältin Kirchner hat eine Reihe gleicher Verfahren für Anleger der Südwest Renta eingeleitet.
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http://www.pwb-law.com