Erfolg für den Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz: US-Lebensversicherungsfonds: Banken bieten Rückabwicklung der Fonds GAF Life 1 und 2 an

Ãœber Monate haben die Verantwortlichen des
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA) und die beauftragten Anwälte
im Namen ihrer Mitglieder recherchiert und verhandelt. Nun zeichnet
sich ein erster Erfolg ab: Der genossenschaftliche Bankenverbund, der
mit der Citybank (heute „Targobank“) über 10.000 Anleger in die Fonds
„GAF Active Life 1“ und „GAF Active Life 2“ eingeworben hat, wird
seinen Kunden ein Angebot zur Rückabwicklung vorlegen. Die
Erstzeichner des GAF Active Life 1 erhalten ein Angebot von 90% der
ursprünglichen Kapitaleinlage in US-Dollar, die Erstzeichner des GAF
Active Life 2 ein Angebot von immerhin noch 75%. Wird das Angebot
angenommen, geht der Fondsanteil auf die jeweilige
Genossenschaftsbank über. Die Anleger sind aller zukünftigen Risiken
aus der Beteiligung enthoben. Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender
des AAA: „Wir begrüßen, dass die Bankenseite sich bewegt.
Möglicherweise lassen sich so zahlreiche juristische
Auseinandersetzungen vermeiden“. Allerdings gibt es noch einige
offene Fragen, auf die der AAA hinweist:

– Es steht jeder Genossenschaftsbank frei, ihren Kunden das
Angebot zu machen oder nicht. Da die jeweilige Genossenschaftsbank
einen Teil der Rückzahlung selbst tragen soll (im GAF Active Life 1
sind es 10%, im GAF Active Life 2 sind es 15%), wird es durchaus
Banken geben, die nicht „mitmachen“. Diejenigen
Genossenschaftsbanken, die sich ihren Kunden gegenüber nicht generös
zeigen, werden nach Einschätzung des AAA mit juristischen Angriffen
zu rechnen haben.

– Die Citibank (heute Targobank), die zahlreiche Anleger
eingeworben hat, will sich an den Angeboten nach derzeitigem Stand
gar nicht beteiligen. Hier gilt das Gleiche: Die Kunden werden es
nicht hinnehmen, nach der fehlerhaften Vertriebsleistung der Citibank
nun auch noch bei der Rückabwicklung benachteiligt zu werden.

– Diejenigen Anleger, die ihren Anteil im Zweitmarkt erworben
haben, erhalten kein Abfindungsangebot. Auch diesen Anleger bleibt
nur der juristische Weg, wenn sie Schaden von sich abwenden wollen. –
Schließlich muss auch jeder Kunde für sich selbst entscheiden, ob er
das Angebot attraktiv findet oder nicht. Dabei spielen folgende
Gesichtspunkte eine Rolle:

– In jedem Falle verloren ist der Teil der Zeichnungssumme, der
über 90 % bzw. 75 % hinausgeht.

– Verloren ist auch das 5 %-ige Agio, das jeder Zeichner
aufbringen musste.

– Verloren ist schließlich auch der positive Ertrag aus der
Anlagesumme auf einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren (der Fonds 1
hat insgesamt nur 11 % ausgeschüttet, der Fonds 2 gar nichts).

– Da das Angebot in US-$ formuliert ist, müssen die Anleger
schließlich auch den Währungsverlust „schlucken“; bei Platzierung der
Fonds in den Jahren 2003-2005 war der US-$ gegenüber dem EURO weitaus
härter als heute, so dass auch ein Währungsverlust in Höhe von bis zu
20 % der Beteiligungssumme eintritt.

– Die steuerliche Seite ist noch nicht abschließend geklärt. Es
kann zu Nachforderungen der Finanzbehörden kommen.

– Diesen Nachteilen steht positiv gegenüber, dass bei Annahme des
Angebots Frieden geschaffen werden kann und weitere Streitigkeiten
unterbleiben. Und positiv ist auch, dass sich die Bankenseite
überhaupt „bewegt“.

Die Einschätzung von Thomas Lippert: „Der Durchschnittszeichner
hat in diesen Fonds ca. 20.000 US-$ investiert. Wer in dieser Höhe
beteiligt ist, für den können die Angebote eine faire Lösung
darstellen. Wer mehr investiert hat, wird nachdenken müssen – hier
kann im Einzelfall viel für mehr Härte sprechen.“ Dr. Wolfgang
Schirp: „Die große Gruppe von Anlegern, die kein Angebot erhält, muss
ohnehin weiter um ihre Interessen kämpfen. Dennoch: Ein erster
Schritt ist nunmehr getan. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir
appellieren an alle betroffenen Banken, nun in der Abwicklung auch
loyal mit ihren Kunden zusammen zu arbeiten.“

Der genossenschaftliche Bankenverbund der Dachverband der Volks-
und Raiffeisenbanken, und die Citibank (heute Targobank) hatten über
10.000 Anleger für ihre gemeinsam aufgelegten Fonds „GAF Active Life
1″ und „GAF Active Life 2“ gewinnen können. Diese beiden Fonds
sollten in US-amerikanische Lebensversicherungspolicen investieren
und auf diese Weise Renditen von über 8 % p.a. erzielen. Beide Fonds
leiden jedoch unter großen wirtschaftlichen Problemen. Ein
Kapitalverlust ist bereits heute gewiss. Im Zweitmarkt wurden die
Fondsanteile in der Vergangenheit nur noch zu Kursen zwischen 30 und
35 % des Nominalwertes gehandelt; derzeit ist der Zweitmarkthandel
ganz ausgesetzt. Die beteiligten Banken erklärten die Probleme mit
einer überraschenden Steigerung der Lebenserwartung der
US-Amerikaner; dadurch würden sich die Fälligkeiten der Policen
zeitlich verschieben. Deshalb steige der Prämienaufwand des Fonds.
Und dies alles sei nicht voraussehbar gewesen..

Nach den Recherchen des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V.
(AAA), mit über 3.500 Mitgliedern Deutschlands größter
Anlegerschutzverein im Bereich der geschlossenen Fonds, spricht viel
für eine klare Verantwortlichkeit der Initiatoren. Kerstin Kondert,
Vorstand des AAA: „Nach unseren Recherchen sind weniger als 50 % des
Fondsvolumens tatsächlich in Policen investiert worden. Bei einer
derart hohen Weichkostenbelastung sind positive Renditen von
vornherein fast unmöglich.“ Der AAA hat seinen Mitgliedern daher dazu
geraten, sich zusammen zu schließen und gemeinsam gegen die
Initiatorenunternehmen vorzugehen. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp,
Vertragsanwalt des AAA: „Wir haben durchgreifende juristische
Ansatzpunkte gefunden. Eine erste Klage auf Akteneinsicht ist bereits
eingereicht. Die Schadensersatzansprüche unserer Mitglieder machen
wir zunächst außergerichtlich geltend, scheuen aber auch die
gerichtliche Auseinandersetzung nicht.“

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Thomas Lippert und Kerstin Kondert, Vorstände des AAA:
Tel.: 030-31519340 oder 0178-5538572 (Lippert) bzw. 0172-3230077
(Kondert) E-mail: lippert@aktionsbund.de und kondert@aktionsbund.de

Dr. Wolfgang Schirp, Vertragsanwalt des AAA:
Tel. 030-3276170 oder 0179-5320213