Die Stiftung für Erbrecht hat eine eigene Datenbank zur Erforschung von Informationen über Erbschleicherfälle. Bitte teilen Sie uns Ihren Fall mit. Wir helfen Ihnen auch schon im Vorfeld, gegen Erbschleicherfälle vorzugehen. Vielfach sind durch Erbschleicherfälle betroffene Personen so paralysiert, dass sie gegen die unverfrorene Art von vielen Erbschleichern nicht vorgehen. Gerade diese Tatsache führt oftmals zu Problemen in Erbschleicherfällen, weil zu wenige Fakten gesammelt wurden. Sie können sich auch vertraulich an den Leiter der Datenbank, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler – München 089/74299905 wenden. Wir verweisen auch auf die Rechtsdokumentation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler „Erbschleicherfälle richtig erfassen im juristischen und medizinischen Bereich“.
Prof. Dr. Volker Thieler
Rechtsanwalt
Weitere Informationen unter:
http://www.erbrechtsstiftung.de