Erbrecht für Vereine und Stiftungen

Vertreter namhafter Non-Profit-Organisationen aus dem Rhein-Main-Gebiet diskutieren am Mittwoch, den 28.03.2012, auf Einladung der Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden über das Thema „Der richtige Umgang mit Nachlässen – für Vereine und Stiftungen“.

„Vereine und Stiftungen sind sensible Erben“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Martin Hackenberg, Namenspartner der Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden. „Oft werden hohe Werte übertragen, die für den Verein oder die Stiftung sehr willkommen sind“. Allerdings kennt das Erbrecht zahlreiche Fallstricke, die schnell zu einer persönlichen Haftung des Erben führen können. „Vor allem Vorstände haben bei der Abwicklung solcher Nachlässe für ihren Verein oder ihre Stiftung ein erhebliches Haftungsrisiko“, sagt der Steuer- und Erbrechtspezialist aus Wiesbaden. Fehler bei der Entgegennahme von Nachlässen können auch steuerlich fatal sein und zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Die Veranstaltung soll Verantwortliche in Vereinen und Stiftungen über einen Erfahrungsaustausch hinaus für die mit dem Thema verbundenen Risiken sensibilisieren.

Wiesbaden, den 28.03.2012

Weitere Informationen unter:
http://www.hackenberg-legal.com