England Insolvenz 24.de: Steuerschulden sind in England restschuldbefreiungsfähig, in deutschen Insolvenzverfahren gibt es häufig Probleme mit dem F

England Insolvenz 24.de:  Steuerschulden sind in England restschuldbefreiungsfähig,  in deutschen Insolvenzverfahren gibt es häufig Probleme mit dem F

London/Frankfurt. Die Agentur England Insolvenz 24
(www.englandinsolvenz24.de) hat in Ihrer jüngsten
Interessenten-Informationsmitteilung darauf hingewiesen,
dass anders als in Deutschland in England auch
Steuerschulden bedingungslos mit in die
Restschuldbefreiung aufgenommen werden. „Das ist ein
weiterer wesentlicher Unterschied zur deutschen
Insolvenzpraxis“ sagt Julian Berger vom Anbieter
englandinsolvenz24.de. So würden die teilweise sehr
hohen Steuerschulden der Mandanten der Agentur,
bedingt durch deren häufig freiberufliche Tätigkeit, nach
einem Jahr Restschuldbefreiungsphase in England
gestrichen – mit Wirkung in Deutschland. „Viele unserer
Mandanten haben z.B. durch eine Betriebsprüfung früherer
Jahre plötzlich 100.000 und mehr Euro Steuerschulden“. In
deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren stellt sich das
Finanzamt häufig quer, ist ein besonders schwieriger
Gläubiger, was die Phase der Vergleichsfindung angeht als
auch bei der späteren Behandlung der
Restschuldbefreiung. Für Steuerschuldner ist deshalb ein
deutsches Privatinsolvenzverfahren noch schwieriger,
mitunter langwieriger und risikobehafteter.
Welche Schulden fallen in England eigentlich unter die
Restschuldbefreiung? Julian Berger: „Grundsätzlich alle
Schulden, wie auch Steuerverbindlichkeiten, die vor dem
privaten Konkurs entstanden sind – auch die, die noch nicht
im Vollstreckungs– oder auch nur Mahnverfahren waren.
Wichtig ist, dass die Grundlage der Schulden vorher
entstanden war“. Besicherte Schulden seien davon
allerdings nicht erfasst. Und auch nicht Schulden wie
Geldstrafen, bestimmte Unterhaltspflichten,
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile)
Schulden aus „unerlaubten Handlungen“, kriminellen
Handlungen.
Kontakt: kostenloser Anruf unter 0800 – 140 15 17,
contact@englandinsolvenz24.de.