Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
(EDL-G) zugestimmt. Damit werden nunmehr auch in Deutschland
verpflichtende europäische Vorgaben aus dem Jahr 2006 in nationales
Recht umgesetzt.
Das Gesetz verfolgt den Zweck, die Effizienz der Endenergienutzung
wirksam zu steigern. Dazu schafft es die Voraussetzungen für die
Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen
und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz für die Endverbraucher. „Der VKU begrüßt diese
marktkonforme Umsetzung der europäischen
Energiedienstleistungsrichtlinie. So wird den Marktteilnehmern
ermöglicht, eigene Ideen und Konzepte weiter zu entwickeln und
umzusetzen“, kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) das Gesetz.
Kommunale Unternehmen sind schon seit längerer Zeit im Bereich
Energieeffizienz tätig. Schon heute bieten sie ihren Kunden viele
Service- und Energiedienstleistungen, wie beispielsweise
Energieberatung und Energieeinspar-Contractingmodelle an. „Die
Stadtwerke spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der
Klimaschutz- und Effizienzziele vor Ort“, sagte Reck weiter. „Das
Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes zeigt, dass der von
den Stadtwerken eingeschlagene Weg der richtige ist“.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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