Endlich sein eigener Chef sein!

Endlich sein eigener Chef sein!
Start in die Selbstständigkeit
 

Seine eigenen Visionen umsetzen, unabhängig von einem Vorgesetzten sein, mehr verdienen, Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt vorbereiten – Gründe, sich selbstständig zu machen, gibt es viele. Das bestätigen auch die Zahlen: Mehr als die Hälfte der Deutschen stehen der Selbstständigkeit positiv gegenüber. Damit angehende Unternehmer die ersten Schritte auf dem Weg zur Selbstständigkeit auch sicher bewältigen, bietet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung einen kleinen Wegweiser in die eigene Existenz.

Meist beginnt es mit einer guten Idee. Doch der Weg in die Selbstständigkeit besteht aus vielen Stolpersteinen. Gleich der erste betrifft die Frage nach der Finanzierung: Wie soll die Betriebsausstattung bezahlt werden? Und wovon leben, bis das Geschäft hoffentlich erfolgreich läuft? „Ein Fehler, den Jungunternehmer oft begehen, ist, zu knapp zu kalkulieren. Damit wächst das Risiko, auf halber Strecke zu verdursten“, warnt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Daher ist eine fundierte Finanzierung das A und O für den erfolgreichen Start in die eigene Existenz. Die gute Nachricht: Für angehende Selbstständige steht eine Reihe von Geldtöpfen zur Verfügung. Arbeitslose können beispielsweise bis zu 15 Monate lang einen Gründungszuschuss erhalten. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen besteht. Wer direkt aus einer Beschäftigung in die Selbstständigkeit startet, sollte sich zunächst einen Ãœberblick über alle Fördermöglichkeiten verschaffen. Denn zahlreiche staatliche Stellen, Institutionen, Regionen und Unternehmen bieten Förder-programme an. Damit Jungunternehmer die beste Lösung für ihre Geschäftsidee erhalten, sollten sie sich beraten lassen, beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern, der KfW Bankengruppe, dem Förderinstitut des jeweiligen Bundeslandes oder auch bei einem regionalen Gründungszentrum. Erste Wegweiser finden angehende Unternehmer auf den Webseiten www.existenzgruender.de und www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Braucht jede Idee: einen Businessplan
Für die erfolgreiche Realisierung einer Geschäftsidee ist sodann ein Businessplan (auch Gründungskonzept genannt) unerlässlich: „Denn die schriftliche Beschreibung des geplanten Unternehmens, eine Marktanalyse sowie die Skizzierung des Marketing-Plans helfen dem zukünftigen Inhaber einer Espresso-Bar oder einer Software-Entwicklerin, ihr Businessmodell noch einmal bis ins Detail zu durchdenken“, erklärt die Rechtsexpertin der D.A.S. Bei der Planung müssen sie zudem auch die Finanzierung genau kalkulieren. Außerdem ist der Businessplan für die Förderung durch das Arbeitsamt ebenso Pflicht wie bei der Beantragung möglicher vergünstigter Gründerkredite, etwa der KfW-Bank. Unterstützung bei der Erstellung ihres ersten Businessplans erhalten künftige Unternehmer durch Beratungsstellen wie regionale Gründerzentren oder die IHK. Zudem bietet das Internet zahlreiche Mustervorlagen. Ein wichtiger Tipp der D.A.S. Expertin: „Ehe beispielsweise das Arbeitsamt die Förderung auf Basis eines Businessplans bewilligt, muss dieser von einer fachkundigen Stelle überprüft und als tragfähig erachtet werden. Das können Steuerberater, aber auch die örtliche IHK, Fachverbände, berufsständische Kammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein. Der Businessplan sollte daher das Vorhaben schlüssig darlegen und professionell aussehen. Deshalb diesen Schritt unbedingt im Zeitplan mit einkalkulieren!“

Auf die Form kommt es an: steuerliche und rechtliche Details
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Wahl der passenden Rechtsform für das eigene Unter-nehmen: GbR, GmbH oder Einzelunternehmen – Formen gibt es viele, doch welche ist die richtige für das junge Unternehmen? Die Entscheidung hat weitreichende finanzielle, steuerliche und juristische Folgen. Bietet sich zum Beispiel für einen Jungunternehmer die Rechts-form des Einzelunternehmens an, sollte er wissen, dass er bei Verlusten mit seinem Privat-vermögen haftet. Und wenn nach einem erfolgreichen Start ein weiterer Geschäftspartner in den Betrieb einsteigt, kann eine Änderung der Rechtsform notwendig sein. Das ist jedoch meist mit großem Aufwand und Kosten verbunden. Auch die Rechtsform einer GmbH schützt übrigens nicht vor jedweder persönlichen Haftung. Daher rät die D.A.S. Juristin, vor der Wahl der Rechtsform einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die örtliche IHK zu konsultieren.

Der ERGO Expertentipp: Vorsorge für Selbstständige
Selbstständigkeit bedeutet, sich auch selbst zu versichern. Die Altersvorsorge und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sind dabei ein echtes Muss. Hintergrund: Selbstständige neigen dazu, ihre Einkünfte gleich wieder ins Unternehmen zu investieren und vergessen darüber, Rücklagen für das Alter zu bilden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn es gesundheitliche Gründe unmöglich machen, für sein eigenes Auskommen zu sorgen. „Daher ist es wichtig, die Versicherung so abzuschließen, dass im Fall der Fälle die laufenden Kosten zuverlässig gedeckt werden“, raten die Vorsorgeexperten der ERGO. Und: Eine Risikolebensversicherung ist eine gute Wahl, wenn es darum geht, eine Familie oder Geschäftspartner für den schlimmsten aller Fälle abzusichern – den Todesfall. Hinterbliebene erhalten dann eine vorab vertraglich festgelegte Summe, um weiterhin die finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können oder das Geschäft allein weiterzuführen.
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