elumeo SE: Rechtsanwalt Roderich Schaetze erleidet klare Niederlage vor Landgericht Berlin / Urteil: Mandantin verstieß „grob fahrlässig“ gegen Meldepflicht

Rechtsanwalt Schaetze gibt BAFin Meldungen auf
seiner Website als besonderes Kompetenzfeld an

Das Landgericht Berlin hat in einem Rechtsstreit gegen die Ottoman
Strategy Holdings SA entschieden, die vom Rechtsanwalt Roderich
Schaetze vertreten wurde. Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die
Meldepflicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG). Der Anwalt aus München gibt auf seiner Homepage unter anderem
an, auf das gesetzliche Meldewesen bei börsennotierten
Kapitalgesellschaften spezialisiert zu sein, „insbesondere Meldungen
zur nationalen und europäischen Bankenaufsicht (Bundesbank, BAFin,
EBA)“. Dementsprechend gut hätte seine Mandantin beraten sein
sollen. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung jedoch
außerordentlich klar fest, dass seine Mandantin gegen die
Meldepflicht „zumindest grob fahrlässig“ verstoßen habe, und wies die
Klage ab.

Die Holding, eine Gesellschafterin der elumeo SE, hatte geklagt,
da ihr die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.
Dezember 2018 versagt worden war. Im Zentrum der Auseinandersetzung
standen die dort getätigten Beschlüsse. Die Ottoman Strategy Holdings
und ihr Anwalt vertraten die Ansicht, dass diese „nichtig, zumindest
aber anfechtbar“ seien. Das Landgericht sah dies gänzlich anders und
wies die Klage ab.

Die elumeo SE ist ein Unternehmen, das hochwertigen
Edelsteinschmuck – überwiegend aus Indien und Thailand – vertreibt.
Die Gründungsaktionäre der Firma – darunter die klagende
Gesellschafterin – hatten im Jahr 2015 eine Stimmrechtsvereinbarung
getroffen. Die Mitglieder dieses Stimmrechtspools hielten im Herbst
2018 einen Anteil von 60,91 Prozent der Stimmrechte der elumeo SE.
Als die Ottoman Strategy Holdings auf Grund einer von ihr erklärten
Kündigung aus dem Stimmrechtspool ausschied, verringerte sich dieser
auf 34,68 Prozent. Damit war die 50%-Schwelle nach § 33
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) tangiert.

Die Ottoman Strategy Holding SA war nach Ansicht des Landgerichts
somit verpflichtet, innerhalb von vier Handelstagen nach
Wirksamwerden ihres Ausscheidens aus dem Stimmbindungsvertrag eine
Mitteilung nach § 33 WpHG zu veröffentlichen. Dies geschah nicht. Die
fristlosen Kündigungen waren am 2. Dezember 2018 erklärt und den
Empfängern zugestellt worden. Somit hätte die Mitteilung am 6.
Dezember erfolgen müssen. Die Ottoman Strategy Holdings S.A. kam
dieser Pflicht aber erst am 12. Dezember nach.

Ãœber die UV Interactive Services GmbH:

Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft
Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE.

Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische
Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend
in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Ãœber eine
Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart
TV) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem
farbigen Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf
erfolgt als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden.
Hierzu betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in
Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland,
Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien,
Belgien und den USA.

Pressekontakt:
Wolfgang Boyé
UV Interactive Services GmbH
Erkelenzdamm 59/61
10999 Berlin

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