Eltern im Pflegeheim – Kosten, Berechnung Elternunterhalt, Strategien gegenüber dem Sozialamt

Eltern im Pflegeheim – Kosten, Berechnung Elternunterhalt, Strategien gegenüber dem Sozialamt

Wenn die eigenen Eltern zum Pflegefall werden und ins Pflegeheim kommen, geraten viele der mittlerweile erwachsenen Kinder in eine Situation, die viele Fragen aufwirft:

Wenn nämlich das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um die hohen Pflegeheimkosten zu decken, tritt das Sozialamt in Vorleistung und übernimmt diese Kosten im Rahmen der Sozialhilfe. Gleichzeitig fordert das Sozialamt die erwachsenen Kinder auf, Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen, um sich diese Leistungen als sogenannten Elternunterhalt wiederzuholen.

Doch unter welchen Voraussetzungen sind erwachsene Kinder überhaupt dazu verpflichtet, Unterhalt für ihre Eltern zu zahlen? Welche Fragen des Sozialamts müssen sie beantworten? Was ist mit dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner? Welche Freibeträge gibt es? Durch welche öffentlichen Mittel können die Pflegeheimkosten noch gedeckt werden? Wie können die erwachsenen Kinder ihren eigenen Lebensstandard erhalten?

Auf diese und viele weitere Fragen gibt die Fachanwältin für Sozialrecht Iris Sümenicht in ihrem neuen Ebook-Ratgeber umfassende und leicht verständliche Antworten. Abgerundet wird der Ratgeber durch Berechnungsformeln, Musterbriefe und Tipps für die besten Strategien zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens.

Auf der unten angegebenen Internetseite kann eine kostenlose Leseprobe des Ratgebers angefordert werden.