
(von Nicola Kulp – OPTIMUS Redaktion)
Auch in diesem Jahr hat die Stiftung der hessischen Rechtsanwaltschaft (SHRA) wieder einen Wettbewerb zu einem hoch aktuellen Themengebiet ausgelobt. Die drei Preisträger Sarah S. Dittmann, Katharina Nowak und Benjamin Beck wurden im Mai 2011 auf Vorschlag der Jurymitglieder Dr. Helmut Fünfsinn, Strafverteidiger und Leiter der Strafrechtsabteilung im hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa und Herrn Rechtsanwalt Thomas Scherzberg, Vorsitzender der Vereinigung hessischer Strafverteidiger, ausgezeichnet. Dargelegt werden unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung des Fußfesseleinsatzes im Bereich des Jugendstrafvollzugs, der Sicherungsverwahrung und bei Tätern mit einer Alkohol- oder Drogenproblematik; erörtert werden ebenfalls die kriminalpolitischen, rechtlichen und verfassungsrechtlichen Bewertungen und Grundlagen der beschriebenen Anwendungsmöglichkeiten. Damit richtet sich die Publikation vor allem an Rechtswissenschaftler und Politiker, aber auch an gesellschaftspolitisch interessierte Bürger, die sich mit dem Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit und dem Schutz der individuellen Persönlichkeitsrechte fundiert auseinandersetzen wollen. Die Beiträge der Preisträger sind von Dr. Marc C. Hilgard, Vorstandsmitglied der SHRA und Partner von Meyer Brown LLP, als zweiter Band der Schriftenreihe der Stiftung der hessischen Rechtsanwaltschaft im Optimus Verlag veröffentlicht worden.
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