Anlässlich der Ankündigung des
Bundesgesundheitsministers, demnächst Flüchtlinge in Deutschland mit
einer Gesundheitskarte auszustatten, fordert die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine dringende Vereinheitlichung der
Regelungen zur medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der
Flüchtlinge.
Die derzeitigen Regelungen seien bundesweit sehr heterogen. Sowohl
Flüchtlinge, zuständige Ämter als auch die Zahnärzte seien
verunsichert, welche Leistungen bei akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziert
werden.
„Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, Patienten auf Grund der
gestellten Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen.
Undurchsichtige Regelungen dürfen nicht zu ethischen
Gewissenskonflikten der Behandler führen“, so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Insofern erhoffe sich die
BZÄK durch den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers klare
Regelungen für den Praxisalltag im Interesse der zunehmenden Zahl an
Flüchtlingen.
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