Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Thüringen

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Thüringen
EAA
 

Arbeitgeber:innen stehen seit dem 01. Juli 2022 die „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“ zur Seite, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Diese Ansprechstellen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) angesiedelt und bieten Unterstützung bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Oft scheitert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht am Willen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sondern an fehlender Erfahrung oder mangelndem Wissen über Förderleistungen. Die EAA´s sind darauf ausgerichtet, diese Barrieren abzubauen und Arbeitgebern dabei zu helfen, die Vorteile der Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und umzusetzen.

In der teils unübersichtlichen Förderlandschaft haben die Fachberater eine Lotsenfunktion. Sie beraten zu Fragen der Beschäftigungspflicht, zum Einsparpotenzial bei der Ausgleichsabgabe sowie zu möglichen Prämien und Zuschüssen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da oft zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber entstehen können, wenn ein Arbeitsplatz für einen Mitarbeiter mit Behinderung angepasst werden muss.

Die Beratung der Einheitlichen Ansprechstellen ist niedrigschwellig und kostenfrei – ein Anruf oder eine Mail genügen, um die EAA zu erreichen.