Eine Hundehaftpflicht bietet Sicherheit für den Hundefreund

Eine Hundehaftpflicht bietet Sicherheit für den Hundefreund

Die Diskussion um die Bedeutung der Hundehaftpflicht ist im vollen Gange. Manche Bundesländer schreiben sie für alle Hunde vor, andere Länder sehen die Hundehaftpflicht nur für Hunde vor, die nach den Rasselisten als gefährlich eingestuft werden. Statistiken belegen aber, dass es im Jahr 2011 nicht allein durch die sogenannten Listenhunde zu schweren Zwischenfällen gekommen ist, sondern auch durch andere Mischlingshunde. Auch ohne einheitliche Regelung ist die Hundehaftpflicht für Hundehalter unverzichtbar.

Wenn sich durch den Vierbeiner ein Schaden ereignet, muss Herrchen für den Schaden aufkommen, unabhängig von der Verschuldensfrage. Der Gesetzgeber begründet das mit der Gefahr für die Allgemeinheit, die von Hunden ausgeht. Statistisch betrachtet ist die Anzahl der Beißattacken im Verhältnis zu den in Deutschland registrierten Hunden sehr gering. Trotzdem muss mit der Hundehaftpflicht auch dem Opferschutz Rechnung getragen werden.

Schäden durch den Hund treten eher häufig durch den Spielbetrieb auf. Der Vierbeiner achtet auf der Jagd z. B. nach einem Kaninchen nicht auf andere Gefahren – ein Radfahrer ist dabei schnell von den Pedalen geholt. Zieht dieser sich bei einem Sturz schwere Verletzungen zu, muss der Hundehalter dafür geradestehen. Ohne den Schutz der Hundehaftpflicht geht das für beide Seite unangenehm aus: Der Hundehalter muss bei einer schweren Verletzung jahrelang bezahlen und der Geschädigte kann seine Kosten durch den Unfall nicht zeitnah abdecken.

Bildquelle: Carola Schubbel, fotolia.de

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