Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Der Deutsche Bundestag hat am 09. Juni 2011 das
Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, das überwiegend aber
erst ab 2012 gilt. Es soll das Besteuerungsverfahren vor allem bei
der Finanzverwaltung vereinfachen und modernisieren. Für Arbeitnehmer
und Familien sind die folgenden fünf Änderungen besonders bedeutsam:
1. Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Schon ab 2011 wird die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften
von 920 auf 1.000 EUR angehoben. Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für
2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei
belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt. Die Anhebung führt zu
einer Steuerentlastung von maximal 35 EUR im Jahr. Dies aber auch
nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1.000 EUR nicht
übersteigen. „Viel Lärm um (fast) Nichts“, meint Jörg Strötzel,
Vorstand der VLH.
2. Einschränkung bei Entfernungspauschale
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder der höhere
Preis für die Bus- oder Bahntickets steuerlich abgesetzt werden.
Bisher konnte dieses Wahlrecht auch tageweise ausgeübt werden. Ab
2012 werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für das
gesamte Jahr übersteigt. Gerade Park & Ride nutzende Pendler werden
dann weniger Arbeitswegkosten geltend machen können.
3. Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren
bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze
fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die bisherige
Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten
Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal
4.000 EUR pro Kind. „Damit wird neben der Entlastung von Familien
auch ein echter Bürokratieabbau erreicht“, lobt Strötzel die
Neuregelung.
4. Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder
Als bedeutendste Vereinfachung erachtet Strötzel den Wegfall
Einkommensprüfung bei in Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen
Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den
Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Diese
Einkommensprüfung fällt ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich
in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden,
werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind
berücksichtigt. Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw.
Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch
eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Der Verzicht
auf die Prüfung der Einkünfte und Bezüge von Kindern führt
insbesondere bei den Familienkassen und Finanzämtern zu einer
deutlichen Arbeitsentlastung. Für die Eltern entfallen die
Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch Kindergeld für
Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im dritten
Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder
Nebenjobs annehmen oder z.B. eine Halbwaisenrente beziehen.
5. Krankheitskosten
Krankheitskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung
abgesetzt werden, wenn deren Zwangsläufigkeit belegt ist. Für
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes
oder Heilpraktikers. Bei Kuren, psychotherapeutischen Behandlungen,
wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden und weiteren
Sonderfällen ist in allen noch offenen Fällen ein vor Beginn der
Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine
Bescheinigung des Medizinischen Dienstes erforderlich.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter
„http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=354“ zum Download
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Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
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