Der erfahrene Immobilienfachmann und Finanzexperte Lucas Kret führt im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen rund um Immobilien, Vorsorge und Finanzen regelmäßige Veröffentlichungen und Diskussionsbeiträge im Großraum Frankfurt am Main und der Umgebung rund um Schotten in Hessen durch. „Der Sommer ist vorüber und der Winter kündigt sich ohne Wenn und Aber an. Es gibt das vorausgeahnte Glück, dass es manchmal eine Wintersonne – mit ihrer so viel härteren Konsistenz – geben wird, deren Gleißen wieder unvergleichlich sein wird, aber der Wunsch nach warmen Sonnenstrahlen wird umso deutlicher. Ein Häuschen im Süden scheint eine greifbare Lösung. Doch Vorsicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen vom Kaufpreis bis hin zu Steuern sind in jedem Land anders“, eröffnet Lucas Kret die gutbesuchte Veranstaltung.
Tipps für ungetrübte Sonnenstunden im Süden mit der Wunschimmobilie
Wer seinen Traum unter warmer Sonne verwirklichen will, sollte sich nicht nur genau informieren, sondern sich auch gut vorbereiten, gibt Lucas Kret zu bedenken. Nicht zu vergessen, an dem großen Geschäft mit sonnenhungrigen Wohnungssuchenden wollen viele mitverdienen: seriöse wie unseriöse Makler, Bauträger, Bausparkassen, private Verkäufer u.v.m. „Verirrung in diesem Dschungel an unterschiedlichen Bestimmungen, hat oftmals den Betroffenen sehr viel Lehrgeld gekostet“, so Lucas Kret. Tipp: Keine Käufe auf eigener Faust vornehmen! Unabhängiger Berater und Experte hilft, die Kosten hierfür sind vergleichsweise gering im Vergleich zum Schaden, der verursacht werden kann. Die Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz vermittelt und auch seriöse Bausparkassen bieten Informationsmaterial.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Immobilienerwerb – Was sollte vor der Unterschrift geprüft werden?
Lucas Kret weist darauf hin, dass anders als in Deutschland beispielsweise in Spanien, Italien und Frankreich zwei Kaufverträge jeweils abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich bei dem ersten um einen privatschriftlichen Kaufvertrag. Doch Vorsicht: Dieser gilt auch ohne notarielle Beurkundung! Ein notarieller Kaufvertrag folgt, um den muss sich der Immobilienerwerber selbst kümmern. Dieser Kaufvertrag regelt, dass das Grundstück nicht ein zweites Mal veräußert oder mit einer Hypothek belastet werden kann, auch die notwendige Eintragung im Grundbuch ist vom Immobilienerwerber selbst vorzunehmen. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät Herr Kret, sollte der Immobilienerwerber auch die rechtliche Verantwortung, ob Mieter, Alteigentümer oder Belastungen vorhanden sind, selbst überprüfen. Bevor die Unterschrift unter den privatwirtschaftlichen Vertrag geleistet wird, sollte man sich unbedingt über die anfallenden Steuern, Abgaben und sonstigen Kosten, die im Ausland oftmals anders gestaltet sind als in Deutschland, befassen. Vergleichsweise ist die Grunderwerbssteuer höher als in Deutschland, für Besitz in Spanien und Frankreich fällt Vermögenssteuer an, verdeutlicht Lucas Kret die Unterschiede. Ganz wichtig für den Immobilienerwerber: Einen Nachweis anzufordern, dass der Verkäufer mit der Bezahlung der Steuern und sonstigen Abgaben auf dem Laufenden ist, ansonsten haftet der neue Immobilienerwerber für dessen Schulden.
Fazit Lucas Kret: Häuschen im Süden
Nur gut vorbereitet zur Verwirklichung des Traumes – Leben unter südlicher Sonne! Nun dann kann man die Sonnenfreuden im eigenen Häuschen im Süden genießen, dem tristen grauen Alltag in Deutschland entfliehen.
V.i.S.d.P.:
Lucas Kret
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