eBanz-Service von GO AHEAD / Gründeragentur betreut UGs und Limiteds bei der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz)

Seit 2007 sind Kapitalgesellschaften zur
Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im elektronischen
Bundesanzeiger verpflichtet. GO AHEAD – der Marktführer für
Limited-Gründungen in Deutschland – bietet seinen Kunden und
interessierten Unternehmen einen Veröffentlichungsservice an. Gegen
eine Servicegebühr von 69,– Euro übernimmt GO AHEAD die
Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Der Unternehmer muss lediglich
den Jahresabschluss zur Verfügung stellen.

In dem Zusammenhang weist die Gründeragentur noch einmal auf die
Veröffentlichungspflicht der UG, der Limited und der Limited & Co. KG
hin. Diese Rechtsformen unterliegen – wie andere
Kapitalgesellschaften auch – dem Gesetz über das elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG). Bei der Limited ist der Annual Account
zu veröffentlichen, wobei dies auch in Englisch geschehen kann. Im
Fall der Limited & Co. KG schreibt der Gesetzgeber die
Veröffentlichung des deutschen Jahresabschlusses der
Personengesellschaft vor.

„Unternehmer sollen sich auf Ihre Kernaufgaben im Unternehmen
konzentrieren können, das ist die Philosophie unseres Teams“, erklärt
Bernd Kraus, Geschäftsleiter von GO AHEAD. „Daher nehmen wir ihnen –
wie mit dem Veröffentlichungsservice im Bundesanzeiger – möglichst
viel Verwaltungsarbeit im Hintergrund ab und halten damit den Aufwand
für die Gründer bzw. Unternehmer so gering wie möglich.“

Pressekontakt:
GO AHEAD GmbH
Sina Reiner
Tel.: 0228 95750-67
sina.reiner@go-ahead.de