Easyjet Klage gegen InteRes gescheitert / LG Hamburg entscheidet: Screen Scraping Vorwürfe sind nicht haltbar – Softwareanbieter handelt rechtmäßig

Das Landgericht Hamburg gibt bekannt, dass das
Auslesen einzelner Flugverbindungen von der Webseite einer Airline
mittels Internet Booking Engine rechtmäßig ist. Damit weist es
gleichzeitig die im April 2009 erhobene Klage der Fluggesellschaft
Easyjet gegen den Softwareanbieter InteRes ab. Konkret beschuldigte
die Fluglinie den Anbieter für Online-Reisetechnologie durch das
Auslesen der Flugdaten gegen sein virtuelles Hausrecht zu verstoßen,
das Datenbankschutzrecht von Easyjet zu verletzen und in illegaler
Weise die Wiederverkaufsabsichten von Reisebüros zu täuschen. Laut
Beschluss des Landgerichts Hamburg liegt zu den angeführten Vorwürfen
keine Rechtsverletzung vor. Wie das Gericht ausführte, erleide die
Airline durch das Ausleseverfahren des Softwareanbieters keine
Verluste, sondern profitiere sogar davon. Mit der InteRes-Software
würden der Fluggesellschaft „in nicht unerheblichem Umfang neue
Kundenkreise erschlossen, die andernfalls von dem Angebot gar keine
Kenntnis erlangt hätten“. „Durch die Software würden berechtigte
Verbraucherinteressen gefördert, da in kostengünstiger und
zeitsparender Weise Flugangebote verschiedener Fluggesellschaften
verglichen werden können“, heißt es in der Begründung des Gerichts
weiter.

„Es kann nicht das Bestreben eines Softwarehauses sein, einen
Rechtsstreit mit einer der größten europäischen Fluggesellschaften zu
führen. Wir waren jedoch gezwungen, die vitalen Interessen unserer
Kunden, den Reisebüros, und die berechtigten Verbraucherwünsche zu
schützen. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht uns darin bestätigt,“
kommentiert Volker Herrmann, Geschäftsführer von InteRes den
Richterspruch. Auch der Deutsche ReiseVerband (DRV) begrüßt das
Urteil des Landgerichts Hamburg. „Mit dieser Entscheidung wird
sichergestellt, dass Reisebüros ihren Kunden eine breite Auswahl an
Flugverbindungen und Preisen bieten können und sie über die
verschiedenen Angebote umfassend beraten können“, sagt Klaus Laepple,
Präsident des DRV. „Der Verbraucher hat dadurch mehr
Vergleichsmöglichkeiten, so dass er einen umfassenden Marktüberblick
erhält und die Angebotspalette von Flugverbindungen und Ticketpreisen
dadurch transparenter wird“, begrüßt Laepple die
verbraucherfreundliche Entwicklung.

Pressekontakt:
iKOM interim Kommunikation
Silvia Hänig
Eichendorffstraße 22
85521 Ottobrunn
Tel.: 089 – 4484127
E-Mail: haenig@i-kom.org