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Recht/Prozesse/Keine weiteren Anfechtungsrechte
Zuerich (euro adhoc) – Der ehemalige Verwaltungsrat der SE Swiss
Estates AG, Riccardo Polla, der aktuell zwei Aktien der Gesellschaft
vertritt, ist mit seiner Anfechtungsklage betreffend Nichtigkeit bzw.
Anfechtbarkeit der Beschlüsse der mit gerichtlichem Vergleich
angeordneten ausserordentlichen Generalversammlung der SE Swiss
Estates AG vom 23. Juli 2009, welche unter anderem zu seiner Abwahl
als Verwaltungsrat führte, gescheitert.
Konkret sah sich Riccardo Polla anlässlich der Verhandlung am 7.
Oktober 2010 vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich gezwungen,
seine Anfechtungsklage wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit
zurück zu ziehen.
Durch diesen Ausgang sind die nach dem 23. Juli 2009 durch den
damaligen Verwaltungsrat und deren Beauftragte vorgenommenen
Rechtshandlungen als rechtsunwirksam zu betrachten. Weitere
Anfechtungsrechte sind aufgrund des gesetzlichen Fristenlaufes nicht
gegeben.
Die Titel der SE Swiss Estates AG sind an der BX Berne eXchange
(www.berne-x.com) kotiert.
– Namenaktien: Valor 2392655 / ISIN CH0023926550 / Tickersymbol SEAN
– Partizipationsscheine: Valor 1930453 / ISIN CH0019304531 /
Tickersymbol SEAP
Partizipationsscheine sind auch an der Frankfurter Wertpapierbörse
und der Börse Berlin-Bremen (WKN A0MJ3Y / Tickersymbol WAG) in den
Handel einbezogen. Namenaktien unterliegen Erwerbsbeschränkungen für
Personen ausserhalb der Schweiz.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: SE Swiss Estates AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Udo Roessig, CEO
+41 (0) 848 00 60 00
Branche: Immobilien
ISIN: CH0019304531
WKN: 1930453
Börsen: BX Berne eXchange / Geregelter Markt
Frankfurt / Open Market (Freiverkehr)