EANS-News: P&I Personal&Informatik AG / Gerichte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigen Auffassung von Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendem zu unwirksamen Beschlussfassungen der Herren Dr. Heidel und Vinall

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Recht/Prozesse

Wiesbaden (euro adhoc) – Im Hinblick auf die mehrmaligen Versuche der
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Thomas Heidel und Robert Vinall, ohne
Teilnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Wand Beschlüsse des
Aufsichtsrates der P&I Personal & Informatik AG herbeizuführen, haben
sich in der Zwischenzeit mehrere Gerichte in einstweiligen
Rechtsschutzverfahren der Auffassung des Vorstandes sowie des
Aufsichtsratsvorsitzenden angeschlossen, dass diese
Beschlussfassungen unwirksam waren und keine Rechtswirkung entfalten.
Die befassten Gerichte haben unter anderem ausdrücklich die
Nichtigkeit der Abberufung des Vorstandsvorsitzenden Vasilios Triadis
festgestellt. Den Herren Dr. Heidel und Vinall wurde zudem durch
einstweilige Verfügungen untersagt, erneut zu versuchen, zu zweit
Aufsichtsratsbeschlüsse herbeizuführen oder solche Beschlüsse zu
vollziehen.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
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Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com

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