EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung der 28. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
28. ordentlichen Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 3. Juli 2015, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2014/2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014/2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/2016

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß §169 AktG (Genehmigtes Kapital) gegen Bar-
und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss
des Bezugsrechts und die entsprechenden Änderungen der Satzung

8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang
mit dem Erwerb (Rückkauf) nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG und der
Veräußerung eigener Aktien samt Ermächtigung des Vorstands zum
Ausschluss des Andienungsrechts und des Kaufrechts (Bezugsrechts)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. Juni 2015 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich: – Jahresabschluss, –
Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht, –
Corporate-Governance-Bericht, – Vorschlag für die Gewinnverwendung, –
Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015; –
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, – Bericht
des Vorstands der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft gemäß §§ 170
Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG zur Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts in Zusammenhang mit der Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital) gegen Bar-
und/oder Sacheinlage zu Tagesord-nungspunkt 7, – Bericht des
Vorstands der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft zur Ermächtigung
des Vorstands zum Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre beim
Rückerwerb von eigenen Aktien sowie zum Ausschluss des Kaufrechts
(Ausschluss des Bezugsrechts) bei Veräußerung eigener Aktien (§§ 65
Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG) zu Tagesordnungspunkt 8, –
Satzungsgegenüberstellung der unter Top 7 vorgeschlagenen Änderungen,
– Formular für die Erteilung einer Vollmacht, – Formular für die
Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, – Formular für
den Widerruf einer Vollmacht, – vollständiger Text dieser
Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Juni 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 24. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, oder per E-Mail ger-traud.woeber@agrana.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 2. Juli 2015 bis 16.00 Uhr
an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin,
per Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder per E-Mail
gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist – unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.agrana.com
(Investoren/Hauptversammlung) zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2015 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. Juni 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft Boten z.Hd.
Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1
8900 500 – 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei
die Depotbestä-tigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu-schließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: – Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), – Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, – Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000603709, – Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, –
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 23. Juni 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen-genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer-den können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft Boten z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per
Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 58 Per E-Mail:
anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 2. Juli
2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78
eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeit-punkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25 Stückaktien
sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG

Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail: markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12926
Email: info.ab@agrana.com
WWW: www.agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien
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