EANS-Adhoc: Vorzeitige Schließung des Orderbuchs wegen Überzeichnung der 8,5% Anleihe

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Überzeichnung Anleihe

02.11.2010

Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

London, 2. November 2010 – Aufgrund der großen Nachfrage wird die Air
Berlin PLC das Orderbuch für die neu aufgelegte 8,5% Anleihe (ISIN
DE000AB100A6) vorzeitig schließen und die Zeichnungsfrist früher als
geplant am 2. November 2010 beenden, da das Ordervolumen der Anleihe
inklusive der Erweiterungsoption bereits 200 Mio. Euro übersteigt.
Die Anleihe, eingeteilt in Teilschuldverschreibungen mit einem
Nennwert von jeweils 1.000 Euro, wird zu 100% des Nennwertes begeben.
Der Emissionstag der Anleihe ist der 10. November 2010. Die quirin
bank AG begleitet die Aus-gabe der Anleihe als Lead Manager.

Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER
Hertfordshire Great Britain WKN AB1000 (Aktie) Frankfurter
Wertpapierbörse (Regulated Market, Prime Standard) WKN A0NQ9H
(Wandelanleihe 2007) Euro MTF Market an der Luxembourg Stock Exchange
WKN A1A LH0 (Wandelanleihe 2009) Freiverkehr an der Frankfurter
Wertpapierbörse

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das
Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC (die
„Wertpapiere“) unzulässig sind. Dieses Dokument stellt weder ein
Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren
der Air Berlin PLC dar. Die Wertpapiere dürfen in den USA nur nach
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities
Act von 1933 in der gültigen Fassung oder aufgrund einer Ausnahme vom
Registrierungserfordernis angeboten oder verkauft werden. Es findet
kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA statt. Dieses
Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer
jetzigen Fassung) (die „Order“) haben oder (ii) die von Artikel 49
(2) (a) bis (d) der Order („high net worth companies, unincorporated
associations etc.“) erfasst sind (alle solche Personen im folgenden
„Relevante Personen“ genannt). Jede Person, die keine Relevante
Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres
Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Ingolf Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com

Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr