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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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21.10.2010
Hannover, 21 Oktober 2010. Die TUI Travel PLC hat im Anschluss an
eine Sitzung des „Audit Committees“ heute darüber informiert, dass
aus dem Veranstaltergeschäft angesetzte Forderungen im Quellmarkt
Großbritannien wertzuberichtigen sind. Als Grund für die
Wertberichtigungen gibt TUI Travel PLC fehlerhafte Prozesse beim
Abgleich von Forderungsbeständen zwischen den IT Systemen der
Reiseveranstalter und des Vertriebs in Großbritannien an. Der
Gesamtbetrag der Wertberichtigungen beläuft sich auf 120 Millionen
Euro.
Diese Korrekturen bei TUI Travel PLC werden Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der TUI AG haben. Ergebniswirksam werden im
Rumpfgeschäftsjahr 2009 im Segment TUI Travel 45 Millionen Euro im
bereinigten EBITA belastend zu verarbeiten sein. Auf Geschäftsjahre
vor dem 1. Januar 2009 entfallen 75 Millionen Euro, die im Rahmen
einer Bilanzkorrektur im Eigenkapital des Rumpfgeschäftsjahres 2009
berichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Chief Financial Officer der TUI Travel
PLC, Paul Bowtell, entschieden, dass es angemessen sei, seinen
Rücktritt anzubieten. Peter Long, CEO TUI Travel PLC, und Paul
Bowtell haben sich geeinigt, dass Paul Bowtell die Firma zum Ende des
Jahres verlassen wird.
Die von TUI Travel PLC vorzunehmenden Wertberichtigungen werden keine
negativen Auswirkungen auf die Cash-Position und damit auf die
Nettoverschuldung des TUI Konzerns haben. Die Ergebniserwartung
(bereinigtes EBITA) der TUI AG für das Touristiksegment im
Geschäftsjahr 2009/2010 bleibt unverändert gültig. Folglich erwartet
die TUI AG weiterhin ein positives Konzernergebnis für das
Geschäftsjahr 2009/2010.
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder
unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit
bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein.
Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Auch die Entwicklung der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben.
Außerhalb der gesetzlichen Vorschriften übernimmt die Gesellschaft
keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TUI AG
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