EANS-Adhoc: Mitteilung gemäß § 15 WpHg -WINTER AG – Squeeze Out / Barabfindung

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
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05.11.2010

Trüb AG legt Barabfindung für Winter AG-Minderheitsaktionäre auf 1,20
Euro je Aktie fest

Die Trüb AG, Aarau/Schweiz, Hauptaktionärin der Winter AG, hat dem
Vorstand der Winter AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Winter AG
auf EUR 1,20 je Stückaktie festgelegt hat.

Die Trüb AG hält 95,12 Prozent der Anteile an der Winter AG. Das
heutige konkretisierte Übertragungsverlangen an den Vorstand der
Winter AG ist darauf gerichtet, die Hauptversammlung der Winter AG
über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winter AG
auf die Trüb AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach
§§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen zu lassen. Diese
Hauptversammlung ist für den 22. Dezember 2010 geplant.

Winter AG
Der Vorstand

Unterschleißheim, 05. November 2010

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Winter AG
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Rückfragehinweis:

Iris Schütze

Telefon: +49(0)89-33034-102

E-Mail: Iris.Schuetze@winter-ag.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0XFUK6
WKN: A0XFUK
Index: CDAX
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