EANS-Adhoc: Ad hoc-Mitteilung nach§ 15 WpHG:MOOD AND MOTION AG beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus dem genehmigten Kapital

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
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Kapitalerhöhung

06.02.2011

Frankfurt am Main, 06. Februar 2011 – Der Vorstand der MOOD AND
MOTION AG (WKN A1 E9 A7; ISIN: DE000A1E9A75) hat am 06. Februar 2011
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals
zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 436.667 Stückaktien auf
den Inhaber lautende Stückaktien (das entspricht ungefähr 10 % des
derzeitigen Grundkapitals). Die neuen Aktien werden mit voller
Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2010 ausgestattet sein.

Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 1,00 je neue Aktie festgelegt. Das
Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die bis zu 436.667
neuen Stückaktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung
ausgewählten Investoren zum Erwerb angeboten werden. Durch die
Kapitalerhöhung fließen der MOOD AND MOTION AG voraussichtlich neue
Mittel in Höhe von ca. EUR 436.000 zu, die zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis verwendet werden sollen.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Mood and Motion AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations Team
MOOD AND MOTION AG
Tel.: 0049 (0) 69 94 33 14 61
Fax.: 0049 (0) 69 94 33 14 66
ir@moodandmotion.com

Branche: Film/Kino
ISIN: DE000A1E9A75
WKN: A1E9A7
Index: CDAX, Classic All Share
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