Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) und der Verband des
eZigarettenhandels (VdeH) haben heute einen Werbekodex für
verantwortungsbewusste E-Zigarettenwerbung in Deutschland
veröffentlicht. Damit wollen die Verbände gegenüber der
Öffentlichkeit ein starkes Zeichen der Selbstverpflichtung der
Branche setzen. [1]
Für erwachsene Raucher ist die E-Zigarette eine risikoreduzierte
Alternative zum Tabakkonsum [2][3] und diese Zielgruppe sollte
ausreichend über die Vorteile des Umstiegs informiert werden können.
Nichtraucher und Jugendliche hingegen sollten weder rauchen noch
dampfen. Daher nimmt der Schutz der Jugendlichen in dem aus elf
Punkten bestehenden Werbekodex eine zentrale Rolle ein.
Keine an Jugendliche gerichtete Werbung
Das Mindestalter der in E-Zigarettenwerbung agierenden Personen
soll auf 30 Jahre festgelegt werden. Auf Veranstaltungen oder in
Einrichtungen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen besucht
werden sowie in einem Umkreis von 100 Meter um Schulen, darf nicht
geworben werden. Darüber hinaus verzichtet die E-Zigaretten-Branche
auf Werbung, in der Zeichentrickfiguren oder andere fiktionale
Charaktere vorkommen, die das Interesse von Jugendlichen und Kindern
wecken könnten.
Werbung für E-Zigaretten sollte deutliche Hinweise enthalten, dass
diese ausschließlich für erwachsene Raucher bestimmt ist. Bilder und
Botschaften, die den Eindruck erwecken, dass E-Zigaretten
gesundheitlich unbedenklich wären, sind nicht zulässig. Die Verbände
streben die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollgremiums an, von
dem die Einhaltung der Richtlinien geprüft wird.
Werbung als Aufklärung für erwachsene Raucher
Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung weiß nicht, dass
E-Zigarettendampf deutlich weniger schädlich ist als Tabakrauch. In
anderen Europäischen Ländern, z.B. Großbritannien, Niederlande,
Belgien, Frankreich, wird die E-Zigarette durch staatliche Kampagnen
gefördert und die Vorteile gegenüber Tabak deutlich besser
kommuniziert als in Deutschland.
Werbung für E-Zigaretten kann und soll einen Beitrag dazu leisten,
Raucher aufzuklären und zum Tabakstopp zu motivieren. Werbung sollte
deshalb den Hinweis enthalten, dass EZigaretten bei
bestimmungsgemäßer Verwendung wesentlich weniger schädlich sind als
konventionelle Zigaretten.
Zum Thema Jugendschutz: Bereits 2012, also vier Jahre vor
Inkrafttreten des erneuerten Jugendschutzgesetzes, hat sich ein
Großteil der Branche darauf verpflichtet, E-Zigaretten nicht an
Jugendliche zu verkaufen. Das Thema Jugendschutz hat in der Arbeit
beider Verbände Priorität.
Stimmen der Verbände
Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Die Branche ist sich der
Verantwortung bewusst, die sie beim Verbraucher- und Jugendschutz
trägt. Der Werbekodex ist ein wichtiges Instrument zur Regulierung
von Händlern und Herstellern. Werbung für E-Zigaretten sollte in
diesem klar gesteckten Rahmen erlaubt sein, damit erwachsene Raucher
gezielt erreicht und zum Umstieg motiviert werden können.“
Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „E-Zigaretten sind ein
potenziell lebensrettendes Produkt für erwachsene Raucher – Werbung
ist notwendig, um Raucher über diese Tatsache aufzuklären und zum
Umstieg auf diese weniger schädliche Alternative zu animieren. Dies
muss jedoch verantwortungsbewusst geschehen und ich freue mich
darüber, dass beide deutschen Fachverbände sich gemeinsam auf
vernünftige Leitlinien dafür geeinigt haben.“
Ãœber das BfTG:
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss vertritt seit 2015 kleine und
mittelständische Unternehmen der deutschen E-Zigaretten-Branche. Es
repräsentiert rund drei Viertel des Marktes und agiert unabhängig von
der Tabakindustrie. Dabei setzt es sich für einen sachlichen Dialog
zu notwendigen Regulierungen sowie dem gesundheits- und
wirtschaftspolitischen Potenzial der E-Zigarette ein. Zu den
Mitgliedern zählen namhafte Liquid- und Hardwarehersteller sowie
Groß- und Einzelhändler aus ganz Deutschland.
[1] Werbekodex angehängt. Hier zum Download: https://bit.ly/2w0c9eI
[2] „Nicotine without smoke: Tobacco harm reduction“, Royal College
of Physicians 2016
[3] „Evidence review of e-cigarettes and heated tobacco products“,
Public Health England, 2018
Pressekontakt:
Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.
Vorsitzender: Dustin Dahlmann
Pressesprecher: Philip Drögemüller
Telefon: +49 (0) 30 209 240 80
E-Mail: presse@bftg.org
Web: www.tabakfreiergenuss.org
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