E-Zigarette: „Mit dem Gesetzestext ließe sich auch Trinkwasser verbieten“ / Peinlicher Moment im Bundestag: Staatssekretärin kennt eigenes Gesetz nicht: „Kann ich mir nicht vorstellen“

Bei der 47. Sitzung des Petitionsausschuss im
deutschen Bundestag geriet Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), in Erklärungsnöte. Auf eine Nachfrage warum im
Gesetz stünde, dass „Liquids [für elektronische Zigaretten] nur mit
Inhaltsstoffen […] verwendet werden dürfen, die kein Risiko für die
menschliche Gesundheit haben“ und um welche Stoffe es sich denn
hierbei handeln würde, konnte Dr. Flachsbarth dies weder bejahen noch
verneinen – denn selbst auf normales Wasser träfe dies nicht zu: „Da
frage ich mich jetzt gerade besorgt, wo wir das so formuliert haben
sollten […] Mag ja sein dass wir irgendwo was übersehen haben […]
Kann ich mir nicht vorstellen.“

Thema war die anstehende Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in
Deutschland und der Verbraucherschutz sowie die Verbrauchssicherheit
bei der Nutzung von E-Zigaretten. Der Ausschuss behandelte in der
Sitzung am vergangenen Montag die Petition 61453, die von einem
Privatmann eingebracht und von einer Konsumenten-Organisation
unterstützt wurde. Im Antrag heißt es u.a.: „Die Bundesregierung
möchte, dass die Menschen von der Zigarette loskommen (…) daher
wäre es ein sehr großer Fehler, diese Verordnung so umzusetzen, wie
geplant.“ Der Antrag wurde von mehr als 50.000 Menschen
unterzeichnet. Die Verbraucher sehen sich von der Bundesregierung nur
sehr ungenügend berücksichtigt und gar nicht verstanden.

„Damit kann man alles regulieren“

Wenn aber diese „blumige“ Formulierung zu den Inhaltsstoffen
tatsächlich im Gesetzentwurf stehe, so Corinna Rüffer, Abgeordnete
von Bündnis 90/Die Grünen, könne man praktisch alles verbieten.
Risikofrei für die Gesundheit sei danach „ja nicht einmal das
Wasser“. Wie bereits erwähnt, konnte sich Staatssekretärin
Flachsbarth an diese Formulierung nicht erinnern, hatte sie nicht
parat und schien das eigene Gesetz nicht gut genug zu kennen. Der
Antragssteller, der den entsprechenden Passus im
Tabakerzeugungsgesetz sehr wohl kennt, bestätigte: „Diese
Formulierung steht so im Gesetz“. Die Liquids einer E-Zigarette
dürfen keine Stoffe enthalten, die „gesundheitliche Folgen für den
menschlichen Körper haben“. „Damit kann man alles regulieren“, sagte
der Antragsteller. „So formuliert kann man faktisch auch ein
Totalverbot der E-Zigarette durchsetzen“, bestätigte die
Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer, die bei der Bewertung der
Gesundheitsrisiken der E-Zigarette seitens der Bundesregierung einige
Schwächen erkannte. „Die Studienlage zu den Gesundheitsrisiken ist im
besten Fall widersprüchlich“. Sie forderte die Staatssekretärin auf,
im Hinblick auf gesundheitliche Risiken noch einmal gründlich
nachzuforschen – bevor über noch weitergehende Verbote nachgedacht
wird. Denn angesichts der Debatte fragen sich nicht nur der
Antragsteller und die Abgeordnete, ob das Landwirtschaftsministerium
demnächst auch Produkte wie Trinkwasser oder Äpfel vom Baum verbieten
will.

„Da werden Erwachsene mit Jugendschutz drangsaliert“

Nicht zuletzt war bei der Sitzung auch das Thema der
Aromen-Vielfalt strittig. Nach Willen der Bundesregierung soll diese
Vielfalt – ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage – in einer
weiteren Regulierungsrunde eingeschränkt werden. Aromen wie Erdbeere
oder Waldmeister sollen auf eine „Negativliste“, weil sie angeblich
die Attraktivität der E-Zigarette bei Kindern und Jugendlichen
steigern. „Die Vielfalt der Aromen ist unerlässlich für Umstieg vom
Rauchen auf Dampfen“, argumentierte der Antragssteller. Es seien
gerade die unterschiedlichen Geschmäcker, die Raucher von der
Tabakzigarette wegbrächten. Wer nur Tabakaromen „dampfe“ komme nicht
vom Tabak weg. „Da werden Erwachsene mit Jugendschutz drangsaliert.“
Außerdem führe ein Verbot von Erdbeere, Waldmeister oder Menthol eher
zu weniger Verbraucherschutz. Die Nutzer würden, das habe das
Beispiel Italien gezeigt, einfach ihre Liquids selbst mit erlaubten
Lebensmittelaromen „panschen“. Und das wiederum sei ein
Sicherheitsrisiko.

Liquids unterliegen alle dem deutschen Lebensmittelrecht

Für den BfTG e.V. ist Verbraucherschutz und Verbrauchersicherheit
ohnehin längst oberstes Gebot. „Unsere Mitglieder verkaufen schon
heute nur an Erwachsene über 18, richten ihre Werbung nur an
Erwachsene, begrenzen den Nikotingehalt und versehen Ihre Produkte
mit einer detaillierten Kennzeichnung“, sagt Dustin Dahlmann
Vorstandsvorsitzender des BfTG. Die Flüssigkeiten, Liquids genannt,
die verdampft werden, unterliegen allesamt dem deutschen
Lebensmittelrecht. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die
politischen Gremien, die Entscheider sachlich zu informieren, damit
sich der gerade entstehende Markt weiter entwickeln kann. Dazu gehört
zwingend eine sinnvolle Regulierung, aber eine, die unternehmerisches
Handeln ermöglicht“, betont Dahlmann.

Denn: E-Zigaretten enthalten keinen Tabak. Es wird vielmehr eine
Flüssigkeit verdampft, nicht verbrannt. Inhaltsstoffe, die bei der
Verbrennung von Tabak Verbindungen eingehen, die zu einem hohen
Gesundheitsrisiko führen, sind bei E-Zigaretten nicht vorhanden. Das
Gesundheitsrisiko ist so deutlich geringer. Die mit dem Phänomen des
Passivrauchens verbundenen, unfreiwilligen Risiken sind nicht
vorhanden. Vielmehr bieten E-Zigaretten v.a. Rauchern die Chance, auf
eine wesentlich weniger gesundheitsschädliche Alternative
umzusteigen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des
Bündnisses unter: www.tabakfreiergenuss.org.

Wer sich das Original einmal anschauen möchte, findet den
Mitschnitt in voller Länge in der Mediathek des Bundestags: www.bunde
stag.de/mediathek/?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id
=6725433&instance=m187&categorie=Ausschusssitzungen&mask=search&lang=
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