
Die Pflicht zur E-Vergabe im Oberschwellenbereich rückt näher – Stichtag ist der 18.10.2018. Danach müssen öffentliche Auftraggeber und Bieter jedes Vergabeverfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte) elektronisch führen. Öffentliche Auftraggeber dürfen dann nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge entgegennehmen und berücksichtigen.
Während die E-Vergabe früher eine Kann-Regelung war, ist sie seit dem 26.02.2014 in der europäischen Richtlinie 2014/24/EU verbindlich vorgeschrieben. Bis zum 18.04.2016 musste die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Mit diesem Tag sind die Regelungen in Deutschland in Kraft getreten. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist von 30 Monaten, sodass erst ab dem 18.10.2018 die E-Vergabe verpflichtend wird.
Im Werk „Das neue Vergaberecht“ finden Verantwortliche praxisnahe Erläuterungen, z. B. zu den Grundsätzen der elektronischen Kommunikation sowie den Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel, um mit der direkten Umsetzung der E-Vergabe starten zu können. Darüber hinaus erklären Experten alle Regelungen von der Angebotsabgabe bis zur Auftragsausführung sowohl bei Vergaben im Oberschwellenbereich als auch im Unterschwellenbereich. Die enthaltene Gesetzessammlung sowie die editierbaren Arbeitshilfen unterstützen bei Vergabeverfahren und bieten eine erhebliche Zeitersparnis.
Mit den im Praxisratgeber enthaltenen aktuellen Fachinformationen gelingt es nicht nur öffentlichen Auftraggebern sondern auch Bietern alle Voraussetzungen für die E-Vergabe zu schaffen.
Mehr Informationen finden Interessenten auf der Verlagshompage: www.forum-verlag.com