E.S Invest AG: BaFin ordnet Abwicklung an

E.S Invest AG: BaFin ordnet Abwicklung an
Der DVS hilft geschädigten Anlegern
 

Erfurt, 17. Oktober 2013. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Verfügung vom 27. September 2013 die Abwicklung der E.S. Invest AG des Unternehmers Jürgen Staudhammer angeordnet. Offensichtlich verfügte Staudhammer nicht über die bankenaufsichtsrechtliche Genehmigung für seine Geschäfte. Anleger, so der Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net), fürchten um ihr investiertes Kapital.

Seit etlichen Jahren bot der Unternehmer Anlegern die Verwaltung ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ an, zunächst als Staudhammer Vermögensverwaltung in Burghausen, später als E.S. Invest AG mit Firmensitz in der Schweiz. Diese „Börsengeschäfte“ betrieb Staudhammer jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Deshalb hat diese nun die Rückzahlung aller angenommenen Einlagen angeordnet. Die Abwicklung übernimmt Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler in Berlin. Er muss zunächst prüfen, ob Jürgen Staudhammer in der Lage ist, das angenommene Anlegerkapital zurückzuzahlen. Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des DVS: „Vieles spricht dafür, dass die E.S. Invest AG ein Schneeballsystem betrieben hat, die Auszahlungen an die Anleger also mit Einlagen von neuen Anlegern getätigt hat.“ Sollte sich dies als Tatsache herausstellen, wird von dem eingezahlten Kapital wohl nichts mehr vorhanden sein. Dann, so Vollmann, werde der bestellte Abwickler wohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen Staudhammers beantragen.

Staatsanwaltschaft München II ermittelt

Staudhammer selbst warb in seiner Vita mit seiner Vergangenheit als einschlägiger Experte bei der Investmentbank J. P. Morgan. Ob es diese Vergangenheit jemals gegeben hat, bezweifeln viele Experten ebenso, wie die Existenz irgendwelcher tatsächlicher Finanzgeschäfte. Auf Anfrage des DVS bestätigte die Staatsanwaltschaft München II, dass bereits Ermittlungen gegen die E.S. Invest AG aufgenommen wurden. „Wenn die Konten der E.S. Invest AG nicht genügend Kapital für die Rückzahlung der angenommenen Einlagen aufweisen“, so die DVS-Geschäftsführerin, „liegt der Verdacht eines Schneeballsystems nahe“. Betroffene Anleger sollten sich dringend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

DVS gründet Arbeitsgemeinschaft „E.S. Invest AG“

Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. hat für betroffene Anleger die Arbeitsgemeinschaft „E.S. Invest AG“ gegründet. Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgemeinschaft erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Weitere Informationen unter:
http://www.all4press.de